Die Klage der FPÖ bringt jetzt auch blaue Wahlbeisitzer unter Amtsmissbrauchs-Verdacht.
Die Klage der FPÖ bringt jetzt auch blaue Wahlbeisitzer unter Amtsmissbrauchs-Verdacht.
Am Montag, um 8.30 Uhr, beginnt die wohl härteste Verhandlungswoche für die 14 Richter des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Binnen vier Tagen werden sie 90 Zeugen vernehmen und die Anfechtung der Bundespräsidentschafts-Stichwahl durch die FPÖ verhandeln.
Das Kollegium unter VfGH-Präsident Gerhart Holzinger ist sich der Tragweite bewusst – die Marathon-Verhandlung ist das größte Beweisverfahren seit Jahrzehnten. Nach den Zeugenvernehmungen wollen die Höchstrichter bis 6. Juli ein Urteil fällen. Dann wissen wir, ob der FPÖ-Klage stattgegeben wurde – und die Präsidentenwahl wiederholt werden muss. Oder ob Wahlsieger Alexander Van der Bellen am 8. Juli im Parlament angelobt werden kann.
Ermittlungen wegen
„falscher Beurkundung“
Pikante Pointe: Die FPÖ-Klage hat jetzt auch das Amt für Korruptionsbekämpfung auf den Plan gerufen – gegen blaue Wahlbeisitzer! Diese behaupten zwar, dass es Unregelmäßigkeiten beim Auszählen gab – dennoch haben sie das Wahlprotokoll unterschrieben.
Jetzt ermitteln die Korruptionsjäger wegen „falscher Beurkundung“. Die Anfechtung der FPÖ reitet also sie selbst in die Bredouille. (pli)