Bedenken gegen geplante Homo-Ehen: Die eingetragene Partnerschaft wird nicht zu einer Gleichstellung mit der Ehe im Fremdenrecht führen.
Ehepartner von Österreichern haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Aufenthaltsberechtigung (Familiennachzug). Ob das auch für Homosexuelle mit eingetragener Partnerschaft gilt, will Innenminister Günther Platter (V) allerdings frühestens bei der Evaluierung des Fremdenrechts im Jahr 2009 klären, wie er am Freitag sagte.
Ab 2009 eingetragene Partnerschaft
Nach den Vorstellungen von
Justizministerin Maria Berger (S) sollen Homosexuelle ab Jänner 2009 eine
eingetragene Partnerschaft eingehen können, die (mit Ausnahme des
Adoptionsrechts) der Ehe nachgebildet wäre. Die Homosexuellen-Verbände haben
die Regierung allerdings am Donnerstag aufgefordert, auch für eine
Angleichung im Fremden-, Sozial- und Steuerrecht zu sorgen. Andernfalls
würden sie auf die eingetragene Partnerschaft verzichten.
Platter: "Das muss man diskutieren"
Beim
Familiennachzug eingetragener Partner nach Österreich wird es diese
automatische Anpassung allerdings nicht geben, wie Platter klar machte. Er
will darüber erst bei der im Lauf des Jahres 2009 geplanten Evaluierung des
Fremdenrechts entscheiden. Sollte es entsprechende Vorstellungen geben,
werde man sie bei dieser Gelegenheit diskutieren, betonte Platter, schränkte
aber gleich ein: "Das heißt nicht, dass es eine sofortige Zustimmung gibt,
denn ich möchte schon auch klarstellen, dass wir ein hervorragendes
Fremdenrechtspaket haben."