Aus Altersgründen

Honsik-Verteidiger Schaller muss gehen

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Herbert Schaller, der Verteidiger des Montagabend noch nicht rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilten mutmaßlichen Holocaust-Leugners Gerd Honsik, muss sich aus dem Gerichtssaal zurückziehen. Er hat klar die Altersgrenze überschritten.

Grund für den angeordneten Rückzug von Honsik-Verteidiger Herbert Schaller ist das Überschreiten des Alterslimits. Er darf nur noch jene Mandate weiterführen, die er vor dem 31. Dezember 2007 übernommen hat. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser durch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) hervor.

16 Jahre über Limit
Der 86-jährige Schaller hat das Alterslimit von 70 Jahren an sich schon lange überschritten. Allerdings trat dieses Gesetz erst Anfang 2008 in Kraft und Anwälte dürfen ungeachtet ihres Alters alle Mandate, die sie bis Ende 2007 angenommen haben, noch weiterführen. Für Schaller bedeutet dies, dass er nicht nur Honsik in der Berufung weiter vertreten darf, sondern auch die Mitglieder des rechtsextremen Bundes freie Jugend, die sich wegen des Vorwurfs der Bildung einer NSDAP-Nachfolgepartei verantworten müssen, wie die Stadtzeitung "Falter" in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet.

Mandate weiterführen
Schaller ist seit mehreren Jahren nicht mehr Mitglied der Anwaltskammer, sondern "nur" mehr Strafverteidiger. Solche "Nur-Verteidiger", die in Listen beim jeweiligen Oberlandesgericht geführt wurden, sind allerdings seit Inkrafttreten der Strafprozessreform im Jänner 2008 nicht mehr vorgesehen, wie Bandion-Ortner in ihrer Anfragebeantwortung erläutert.

Nach der Übergangsbestimmung dürfen Verteidiger, die bis zum 31. Dezember 2007 in dieser Liste eingetragen waren, bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres weiterhin als Verteidiger vor Gericht auftreten. Mandate, die sie vor Vollendung des 70. Lebensjahres angenommen haben, dürfen sie bis zur rechtskräftigen Erledigung weiterführen.

Gaskammern geleugnet
Juristische Konsequenzen für Schaller könnte sein gestriges Plädoyer für Honsik noch nach sich ziehen. Darin hatte er gemeint, es hätten "feine und anständige Ausländer" als erste die Existenz der Gaskammern bezweifelt. Der Richter ließ daraufhin zu Protokoll geben: "Festgehalten wird, dass der Verteidiger die Existenz der Gaskammern bezweifelt oder Personen zitiert, welche die Existenz der Gaskammern bezweifeln."

Der Staatsanwalt hatte eine Prüfung angekündigt, ob gegen Schaller im Zusammenhang mit diesen Aussagen ein weiteres Verfahren zu eröffnen sei. Ein Verfahren gegen Schaller läuft bereits, weil er bei der sogenannten Holocaustleugner-Konferenz im Dezember 2006 in Teheran erklärt hatte, die Existenz von Gaskammern "scheint im Rang eines quasireligiösen Dogmas zu stehen, dem die Wirklichkeit von Sachbeweisen nichts anhaben darf".

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