Mandat erhalten

Jetzt fix: Philippa Strache zieht in den Nationalrat ein

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Die Ehefrau des ehemaligen FPÖ-Chefs sitzt – wenn sie das Mandat annimmt – künftig im Parlament. 

Wien. Es ist fix: Für die Ehefrau des zurückgetretenen FPÖ-Parteiobmanns Heinz-Christian Strache, Philippa Strache, ist der Weg ins Parlament frei. Sie könnte - falls sie nicht von sich aus verzichtet - über die Landesliste in den Nationalrat einziehen. Das hat die Landeswahlbehörde am Mittwochnachmittag entschieden, wie diese der APA mitteilte. 

Dem auf der Liste vor ihr gereihten Justizsprecher Harald Stefan wird das im Wahlkreis Wien Süd erzielte Grundmandat zugeteilt. Dass er auf dieses verzichtet und stattdessen das Landeslisten-Mandat annimmt, ist nicht möglich.
 
Die FPÖ hatte Anfang der Woche diese Variante noch angekündigt. Damit hätte man Philippa Strache den Einzug in den Nationalrat verwehrt.
 

Philippa nimmt an

Dem Vernehmen nach nimmt Philippa Strache ihr Mandat auch an. 

 

Nationalratswahlordnung Grundlage für Entscheidung

In der Sitzung wurde formal die Zuweisung der Mandate im sogenannten zweiten Ermittlungsverfahren fixiert. Grundlage für die Entscheidungen ist, so wurde betont, der Wortlaut der Nationalratswahlordnung. Nach dieser hätten sich die Wahlbehörden gemäß langjähriger Judikatur des Verfassungsgerichtshofes im Wortlaut "genauestens zu richten".
 
Demnach wurde Stefan bereits am 3. Oktober im ersten Ermittlungsverfahren ein Mandat aus dem Regionalwahlkreis zugewiesen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung habe dieser bei der Mandatszuweisung für die Landesliste damit "außer Betracht zu bleiben".
 
Das wurde von der Wahlabteilung des Bundesministeriums für Inneres vollinhaltlich rechtlich bestätigt, versicherte die Wiener Behörde. Somit wurde das zweite Landeslistenmandat - Listenerste war Dagmar Belakowitsch - Philippa Strache zugewiesen.
 
Der Wiener FPÖ-Landesparteiobmann Dominik Nepp kritisiert die Entscheidung bzw. die Stellungnahme des Ministeriums. Sie sei aus Sicht der FPÖ Wien und "namhafter Rechtsexperten in dieser Form nicht nachvollziehbar". Man nehme sie aber "nun zur Kenntnis".
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