Das Verfahren gegen einen Strafrichter, der für einen Bauunternehmer interveniert haben soll, wurde vom Staatsanwalt zurückgelegt.
Der jüngste Justiz-Fall eines Grazers Richters sei nach gründlichen Ermittlungen der Staatsanwalt und nicht auf Weisung des Ministeriums eingestellt worden, betont nun der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl. Er bedauert aber, dass in solchen Fällen, "auch wenn nichts herauskommt, eine schlechte Optik übrig bleibt". Zinkl kann der aktuellen Diskussion auch Positives abgewinnen: Er hofft, dass sich endlich etwas bei Weisungsrecht und Postenbesetzungen bewegt.
"Wir nehmen nichts an"
Zinkl unterstreicht das Bemühen
der Standesvertretung, schon den Anschein nicht unabhängigen Agierens in der
Justiz zu vermeiden. Es gehe nicht nur darum, alles zu unterlassen, was
strafbar ist - sondern "alles, was auch nur eine schlechte Optik hervorrufen
kann, muss hinterfragt werden". Um das Bewusstsein dafür zu schärfen, hat
die Richtervereinigung 2007 in der Welser Ethik-Erklärung festgehalten: "Wir
entscheiden ausschließlich auf der Grundlage des Gesetzes und unserer freien
inneren Überzeugung. Einladungen oder Geschenke, die den Anschein erwecken,
Abhängigkeiten zu schaffen, nehmen wir nicht an."
Ermittlungen gegen Richter supergenau
Anzeigen gegen Richter gebe
es häufiger, oft auch weil eine Partei mit dem Ausgang eines Verfahrens
unzufrieden ist, betont Zinkl. In diesen Fällen ermittle die
Staatsanwaltschaft aber immer sehr genau. Und es werde doppelt geprüft -
nicht nur seitens der StA die strafrechtliche, sondern von der
Justizverwaltung auch die disziplinarrechtliche Seite. Zudem sei vorgesorgt,
dass nicht "Kollegen die eigenen Kollegen prüfen": Für den Fall des Grazers
Richters war die StA Klagenfurt bzw. das Oberlandesgericht Wien zuständig.
"Logische Konsequenzen" aus der aktuellen Justiz-Diskussion wären für Zinkl die Einführung des schon lange geforderten Rates der Gerichtsbarkeit (der als oberste Hierarchie der Justizverwaltung auch für die Postenbesetzungen bei Richtern und Staatsanwälten zuständig sein soll) sowie die Verlagerung des Weisungsrechts zu einer politisch unabhängigen Instanz.Bisher sei die Politik nicht bereit gewesen, darüber zu reden - aber jetzt sei man wohl "gezwungen, sich auf diese Diskussion einzulassen".