Eine Niederösterreicherin muss 5.300 Euro an Kindergeld zurückzahlen, weil ihr alter Arbeitgeber in Konkurs ging.
Immer absurdere Blüten treiben die Kindergeld-Rückforderungen, die die Gebietskrankenkassen auf Weisung von ÖVP-Familienministerin Andrea Kdolsky durchführen. Das zeigt ein Fall, über den die Tageszeitung ÖSTERREICH in ihrer Donnerstag-Ausgabe berichtet: eine Frau musste zahlen, weil ihre Firma in Konkurs ging.
5.300 Euro rückerstatten
Michaela Marx aus Feistritz am
Wechsel war entsetzt, als vorige Woche der Rückforderungsbescheid der
Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse ins Haus flatterte: 5.303,45 Euro
soll die Mutter zweier Töchter zurückzahlen, weil sie die Zuverdienstgrenze
von 14.600 Euro überschritten habe – also das gesamte Kindergeld, das sie
2003 für ihre inzwischen fünfjährige Tochter Leonie bekam.
Dabei hat die 37-jährige gelernte Bürokauffrau während der Bezugsdauer des Kindergeldes gar nicht gearbeitet.
Binnen vier Wochen
Weil aber ihr vormaliger Arbeitgeber in
Konkurs ging, erhielt sie die Nachzahlung von zwei Jahresgehältern aus dem
Insolvenzfonds ISG erst 2003, als sie schon Kindergeld bezogen hat. Die
Folge: Binnen vier Wochen soll Marx zurückzahlen.
Kdolsky hat "keine Ahnung"
Dass Familienministerin
Andrea Kdolsky immer davon spricht, das Gesetze einfach einzuhalten seien,
erzürnt die Niederösterreicherin: "Die Frau Ministerin würde anders reden,
wenn sie nicht so viel verdienen würde. Sie hat ja keine Ahnung, wie es den
meisten Menschen ergeht." Besonders bitter: Marx war im Jahr 2004 an Krebs
erkrankt, und sie ist immer noch arbeitslos.
Warten auf Prozesse
Der Fall ist Wasser auf die Mühlen von
BZÖ-Chef Peter Westenthaler. Er fordert Kdolsky im Gespräch mit ÖSTERREICH
einmal mehr auf, die Rückforderungsaktion zu stoppen, so lange die
rechtliche Situation nicht geklärt ist. Erst am Dienstag haben Mütter einen
Teilerfolg bei Gericht erzielt. Wie ÖSTERREICH berichtete, befand ein
Richter in Korneuburg, dass Betroffene nicht das gesamte Kindergeld, sondern
nur einen Teil zurückzahlen müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Im Familienministerium will man die Weisung aber nicht zurückziehen, so lange es kein anderslautendes rechtskräftiges Urteil gebe, so Kdolsky-Sprecher Lukas Pohl. Warum jemand zum Handkuss komme, obwohl während des Kindergeldbezugs überhaupt nicht gearbeitet wurde, erklärt Pohl so: Entscheidend für den Bezug des Kindergeldes sei, was in dem entsprechenden Jahr der Einkommensteuer zufließe.
ÖSTERREICH: Andrea Kdolsky lässt trotz der jüngsten Gerichtsurteile weiter Kindergeld-Bescheide ausschicken. Was tun Sie?
Peter Westenthaler: Wir werden Betroffene unterstützen und deren Anwaltskosten übernehmen. Kdolsky läuft Gefahr, zur Ministerin ohne Herz zu werden. Sie muss die Aktion stoppen und die Zuverdienstgrenze aussetzen.
ÖSTERREICH: Werden Sie etwas gegen Kdolsky im Parlament unternehmen?
Peter Westenthaler: Wir werden am Donnerstag im Nationalrat die Aufhebung der Zuverdienstgrenze beantragen. Wenn Kdolsky da nicht nachgibt, soll sie gleich zurücktreten. Es gibt genug in der ÖVP, die nicht so herzlos sind.