Zwei Mütter hatten gegen die Rückzahlungsforderung von Familienministerin Kdolsky berufen und teilweise Recht bekommen.
Mit einem Teilerfolg für die Klägerinnen sind am Dienstag am Landesgericht Korneuburg zwei Verfahren um Kindergeld-Rückzahlungsforderungen zu Ende gegangen. Die Mütter müssen laut dem Urteil erster Instanz nur einen Teil des Kindergeldes zurückzahlen. Ein dritter Fall ist vertagt worden, im vierten war die Partei nicht erschienen.
Nur 2 Drittel rückzahlen
Bei der Verhandlung ging es um 944
Euro, die eine 39-jährige Mutter aus Groß-Enzersdorf im Zeitraum vom 28.
Oktober bis Jahresende 2002 bezogen hatte. Die Klägerin wurde zwar zur
Rückzahlung verurteilt, aber nur für zwei von drei Monaten.
Die Überschreitung der zulässigen Zuverdienstdienstgrenze war laut Richter unbestritten. Da im Oktober 2002 aber kein Einkommen vorlag, müsse für diesen Zeitraum nach Auffassung des Gerichtes auch keine Rückzahlung erfolgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
BZÖ-Parteianwalt Michael Rami hatte davor die Ladung prominenter Zeuginnen - ÖVP-Familienministerin Andrea Kdolsky und SPÖ-Frauenministerin Doris Bures - beantragt, was der Richter aber abwies. Rami will jedenfalls seiner Mandantin raten, gegen das Urteil zu berufen. Auch das BZÖ plädiert für eine Berufung.
Eine Reaktion aus dem Familienministerium gibt es nicht.