Die Bioethikkommission ist mehrheitlich für die Freigabe der Embryonenforschung. Ein zweiteiliges Papier - pro und kontra - wurde angekündigt.
Die Bioethikkommission hat sich bei ihrer heutigen Sitzung mehrheitlich für die Liberalisierung der Embryonenforschung in Österreich ausgesprochen. Wie schon in der Frage der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Jahr 2004 wird es bis Ende der Woche ein zweiteiliges Positionspapier geben, in dem sowohl die Pro-als auch die Kontra-Stimmen innerhalb der Kommission zu Wort kommen.
Klares Ja
Die Frage, ob bei der Befruchtung außerhalb des
Mutterleibes (in vitro-Fertilisation, IVF) anfallende Embryonen in Zukunft
für die Forschung verwendet werden dürfen, beantworteten die
Kommissionsmitglieder 17 zu fünf mit "ja". Die Embryonen, die nach
derzeitiger Rechtslage nach Ablauf einer bestimmten Frist vernichtet werden,
könnten beispielsweise für die embryonale Stammzellenforschung oder
Experimente zum therapeutischen Klonen verwendet werden. Abgelehnt wird
dagegen die Herstellung von menschlichen Embryonen rein zu Forschungszwecken.
Pro Liberalisierung
Ebenfalls pro Liberalisierung ist die Frage
nach einer Zulassung von Forschungen an sogenannten Zybriden ausgegangen.
Zybriden - das Wort setzt sich aus den Begriffen Zytoplasma und Hybrid
zusammen - sind etwa menschliche Zellkerne, die in entkernte tierische
Eizellen eingesetzt werden. Auf diese Weise entfällt das Problem der
Eizellspende durch Frauen.
Empfehlungen
Die Aussagen der Mitglieder der beim
Bundeskanzleramt eingerichteten Bioethikkommission sind reine Empfehlungen
ohne Rechtswirksamkeit. Kommissionsmitglied und Theologe Ulrich Körtner hat
nach eigenen Angaben wenig Hoffnung, dass die Empfehlungen des Gremiums in
absehbarer Zeit in Gesetze gegossen werden. "Dabei wäre es dringend nötig,
bis heute ist vieles in Österreich einfach völlig ungeregelt und die
Entwicklungen international schreiten extrem rasch voran", so Körtner.
Umfassende Regelungen
So ist nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz
die Verwendung der bei der IVF anfallenden Embryonen für andere Zwecke als
die Fortpflanzung verboten, ein Import von embryonalen Stammzelllinien wäre
allerdings erlaubt. "Ich bin überzeugt, dass wir umfassende Regelungen für
die Forschung brauchen, diese sollten auch nicht ausschließlich in einem
Fortpflanzungsmedizingesetz festgeschrieben sein", so Körtner in Richtung
Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V).