Bioethik

Klares Ja zur Stammzellenforschung

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Die Bioethikkommission ist mehrheitlich für die Freigabe der Embryonenforschung. Ein zweiteiliges Papier - pro und kontra - wurde angekündigt.

Die Bioethikkommission hat sich bei ihrer heutigen Sitzung mehrheitlich für die Liberalisierung der Embryonenforschung in Österreich ausgesprochen. Wie schon in der Frage der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Jahr 2004 wird es bis Ende der Woche ein zweiteiliges Positionspapier geben, in dem sowohl die Pro-als auch die Kontra-Stimmen innerhalb der Kommission zu Wort kommen.

Klares Ja
Die Frage, ob bei der Befruchtung außerhalb des Mutterleibes (in vitro-Fertilisation, IVF) anfallende Embryonen in Zukunft für die Forschung verwendet werden dürfen, beantworteten die Kommissionsmitglieder 17 zu fünf mit "ja". Die Embryonen, die nach derzeitiger Rechtslage nach Ablauf einer bestimmten Frist vernichtet werden, könnten beispielsweise für die embryonale Stammzellenforschung oder Experimente zum therapeutischen Klonen verwendet werden. Abgelehnt wird dagegen die Herstellung von menschlichen Embryonen rein zu Forschungszwecken.

Pro Liberalisierung
Ebenfalls pro Liberalisierung ist die Frage nach einer Zulassung von Forschungen an sogenannten Zybriden ausgegangen. Zybriden - das Wort setzt sich aus den Begriffen Zytoplasma und Hybrid zusammen - sind etwa menschliche Zellkerne, die in entkernte tierische Eizellen eingesetzt werden. Auf diese Weise entfällt das Problem der Eizellspende durch Frauen.

Empfehlungen
Die Aussagen der Mitglieder der beim Bundeskanzleramt eingerichteten Bioethikkommission sind reine Empfehlungen ohne Rechtswirksamkeit. Kommissionsmitglied und Theologe Ulrich Körtner hat nach eigenen Angaben wenig Hoffnung, dass die Empfehlungen des Gremiums in absehbarer Zeit in Gesetze gegossen werden. "Dabei wäre es dringend nötig, bis heute ist vieles in Österreich einfach völlig ungeregelt und die Entwicklungen international schreiten extrem rasch voran", so Körtner.

Umfassende Regelungen
So ist nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz die Verwendung der bei der IVF anfallenden Embryonen für andere Zwecke als die Fortpflanzung verboten, ein Import von embryonalen Stammzelllinien wäre allerdings erlaubt. "Ich bin überzeugt, dass wir umfassende Regelungen für die Forschung brauchen, diese sollten auch nicht ausschließlich in einem Fortpflanzungsmedizingesetz festgeschrieben sein", so Körtner in Richtung Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V).

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