Ednan Aslan

Streit eskaliert

Knalleffekt bei Islam-Kindergärten: Wien klagt Aslan

Teilen

Der Streit um die Islam-Kindergärten eskaliert – jetzt wird Ednan Aslan geklagt.

Jetzt wird es richtig brutal: Ednan Aslan, Autor der berüchtigten „Vorstudie“ zu den Islamkindergärten in Wien, hatte der Stadt Wien, konkret der MA 11, die für Kindergärten zuständig ist, knallhart versuchte Einflussnahme vorgeworfen.

Beamte der MA 11 sollen laut Aslan eine ehemalige Mitarbeiterin des Islam-Experten unter Druck gesetzt haben, um „Einfluss auf das Prüfverfahren“ zu nehmen. Zudem wirft Aslan den Beamten der MA 11 recht unverblümt vor, Aktenvermerke verfälscht zu haben.

Dagegen wehrt sich die angegriffene Magistratsabteilung – mit Rücken­deckung des zuständigen Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ):

»Die MA 11 prüft jetzt rechtliche Schritte«

Laut Standard will die MA 11 derart schwerwiegende Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen: „Die MA 11 prüft, was sie dem – auch rechtlich – entgegensetzen kann.“

Indes geht die Prüfung der Vorwürfe gegen Ednan Aslan selbst nur zäh voran, wie die Prüfkommission der österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität in einer am Montag veröffentlichten Erklärung bekannt gab. So zäh, dass jetzt offiziell ist, dass erst lange nach den Nationalratswahlen am 15. Oktober ein Ergebnis der Manipulationsvorwürfe durch das Integrationsministerium von Sebastian Kurz vorliegen wird.

Adnan-Prüfergebnis erst nach der Nationalratswahl

Bisher gibt es noch nicht einmal eine Stellungnahme des kritisierten Autors Ednan Aslan – er und das Außenministerium haben allerdings „eine zeitnahe Stellungnahme zugesagt“, so die Prüfkommission.

Zu den potenziellen Gutachtern gebe es „inzwischen Kontaktaufnahmen“. Die meisten Experten hätten sich aber „Bedenkzeit bis nach den Ferien erbeten, die Arbeit kann also frühestens im September aufgenommen werden, Gutachten gibt es erst Mitte Oktober“.

Und erst dann – wie es der Zufall so will, nach der Nationalratswahl – wird die OeAWI der Uni-Wien Bericht erstatten. Diese muss entscheiden, ob Aslan und das Kurz-Ressort „gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis“ verstoßen haben und ein „wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen“ sei.
Josef Galley

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten