Kurz entscheidet mit dem Bundesparteivorstand, bei Grünen muss der Bundeskongress tätig werden.
Wien. Sollte es nach dem 8. November in der Frage einer Regierungszusammenarbeit zwischen ÖVP und Grünen ernster werden, sind umfangreiche Beschlüsse notwendig - allerdings vermehrt aufseiten der Grünen. Bei diesen muss der Bundesvorstand, der Erweiterte Bundesvorstand und zuletzt auch der Bundeskongress als höchstes Gremium tätig werden. Leichter hat es da die ÖVP.
Obmann Sebastian Kurz hat in der Volkspartei statuarisch dafür gesorgt, dass er die meisten Fäden in der Hand hält. "Der Bundesparteiobmann übt die Nominierungsrechte der Bundespartei in Zusammenhang mit einer Beteiligung der ÖVP an einer Bundesregierung aus und trifft die entsprechenden Entscheidungen in Personalfragen", heißt es im 2017 erneuerten Organisationsstatut der türkisen Bundespartei.
Mehr findet sich in Sachen Koalition im ÖVP-Statut nicht, Kurz braucht aber auch seinen Parteivorstand. Dieser entscheidet nämlich "in allen Angelegenheiten, die durch dieses Statut nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind". Auch die Regierungszusammenarbeit mit der FPÖ segnete 2017 der Bundesparteivorstand der ÖVP ab. Am Freitag hat Kurz angekündigt, schon nach den Sondierungen seine Gremien mit der weiteren Vorgangsweise befassen zu wollen.
Kogler ist stärker gebunden
Grünen-Bundessprecher Werner Kogler ist durch statuarische Festlegungen stärker gebunden. Schon für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen braucht er laut den (zuletzt ebenfalls 2017 aktualisierten) Satzungen einen Beschluss des Erweiterten Bundesvorstands (EBV) seiner Partei.
Das grüne Verhandlungskomitee wird vom Parteivorstand vorgeschlagen, ebenso die allfälligen Regierungsmitglieder; den Beschluss trifft dann der EBV, wobei jeweils mindestens 50 Prozent Frauenanteil vorgegeben sind. Auch das fertig ausverhandelte Regierungsübereinkommen muss den erweiterten Vorstand passieren.
Zuletzt hat dann der Bundeskongress, das grüne Äquivalent eines Bundesparteitags, das Sagen. Mit einfacher Mehrheit ist dieser für die "Beschlussfassung über eine Regierungsunterstützung, über eine Regierungsbeteiligung zusammen mit der Bestätigung des Regierungsabkommens, sowie über die allfällige Aufkündigung einer Koalitionsvereinbarung" verantwortlich. Auch die Ministerliste muss dieses höchste grüne Parteigremium passieren.