Banken-Ausschuss

Kogler für Verschiebung der Zeugen-Befragung

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Der Grüne Abgeordnete Kogler droht mit Verschiebung der Zeugenbefragungen und kritisiert ÖVP und Finanzministerium.

Das Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes zum Banken-Untersuchungsausschuss sorgte gestern fast für den Abbruch der Koalitions-Verhandlungen. Heute kritisiert der Fraktionsführer der Grünen im Banken-Untersuchungsausschuss, Werner Kogler, das Gutachten und droht die für Montag geplanten Zeugenbefragungen zu verschieben: "Es ist völlig unhaltbar, dass sich zu überprüfende Ministerien Regierungsgutachten bestellen, um den Prüfauftrag von unabhängigen Abgeordneten einzuschränken ".

Die Finanzmarktaufsicht berufe sich bis zur Stunde auf "Gutachten verschiedener Provenienz, dass sie die meisten Akten nicht herausrücken müssen. Ganz offensichtlich angestachelt durch das Finanzministerium. Da wird die Finanzprokuratur, die Abteilung des Ressorts, in Stellung gebracht. Das Schauspiel kurz gesagt: Wir würden ja gerne die Akten herausgeben, trauen uns aber nicht, weil uns Gutachten vor die Nase gehalten werden, die uns einschränken sollen."

Behinderung der Akten-Übermittlung
Zudem wirft Kogler der ÖVP und dem Finanzministerium im speziellen vor, die Aktenübermittlung an das Parlament massiv zu behindern. Die Zeugenbefragung im Banken-Ausschuss müsse verschoben werden, "da nachweislich die für das Beweisthema notwendigen Akten nicht rechtzeitig, nämlich heute 09.00 Uhr - dem Parlament zur Verfügung stehen". Der Ausschusstermin werde zwar stattfinden, aber "da wird man sich mit den Vorgängen der Aktenzurückhaltung als solches beschäftigen müssen."

FMA-Vorstände geladen
Die Vorstände der Finanzmarktaufsicht, Heinrich Traumüller und Kurt Pribil, wurden heute Vormittag zur Sitzung der Fraktionsführer geladen. Im Vorfeld erklärten die beide, sie stünden dem Ausschuss selbstverständlich offen und kooperationsbereit gegenüber. Es müsse allerdings Rechtssicherheit herrschen, was Amts-, Banken- und Geschäftsgeheimnis der Banken angehe.

Weiteres Gutachten in Auftrag
Das Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts legt nahe, dass die Bankenaufsicht im Ausschuss weder konkret aussagen noch Konkretes vorlegen muss. Nun wird offenbar vom Ausschuss selbst ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, um die Lage zu klären. Diesem würde sich die FMA " selbstverständlich" unterwerfen, erklärte Traumüller.

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