Nach den Semesterferien beginnt die "Aufklärungsphase" für Schülerinnen unter 14 Jahren, die mit einem Kopftuch zum Unterricht erscheinen.
Für die Gleichbehandlungsanwaltschaft und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft Anlass, um bei einer Pressekonferenz am Freitag in Wien erneut verfassungsrechtliche Bedenken zum ab September geltenden Kopftuchverbot kundzutun, vor zunehmendem anti-muslimischem Rassismus zu warnen und zu einer Demonstration aufzurufen.
Das Kopftuchverbot an Schulen für unter-14-Jährige bedrohe grundlegende Rechte, wie das Recht auf Religionsfreiheit, Selbstbestimmung und Bildung und verstoße gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Der Tenor unter den zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen lautete, das Verbot löse keine Probleme im Bildungssystem, sondern sorge für Ausgrenzung und Stigmatisierung muslimischer Mädchen und Frauen. Auch vor einem Anstieg anti-muslimisch und rassistisch motivierter Diskriminierung gegenüber kopftuchtragenden Mädchen und Frauen warnten etwa die Leiterin der Rechtsberatung der Dokumentationsstelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus, Dunia Khalil, und Malika Mataeva, Vertreterin der Initiative "Nein zum Kopftuchverbot". Das aus 20 Organisationen bestehende Bündnis ruft am 13. Februar zu einer Demonstration gegen das Kopftuchverbot in Wien auf.
Verfassungsrechtliche Beschwerden erwartbar
Verfassungsrechtliche Bedenken äußerten die Leiterin der unabhängigen Gleichbehandlungsanwaltschaft, Sandra Konstatzky, und Rechtsanwalt Marawan Mansour zum im Dezember 2025 beschlossenen Gesetz. Konstatzky kritisierte, das gesetzliche Verbot ziele auf eine bestimmte Religion und ein bestimmtes religiöses Symbol ab und messe dem Kopftuch eine negative Bedeutung zu. Es sei außerdem nicht zu erkennen, inwiefern sich das neue Gesetz vom 2020 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen Gesetz zum Kopftuchverbot für Volksschülerinnen unterscheide. Diese Ansicht teilte auch der Jurist, nach dessen Einschätzung schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes mit 1. September Beschwerden beim VfGH eingebracht werden können.
Bereits 2020 kippte der VfGH ein von der ÖVP-FPÖ-Regierung unter Sebastian Kurz (ÖVP) beschlossenes Kopftuchverbot an Volksschulen. Die 2019 beschlossene Regelung ziele nur auf Muslime ab, was dem Gebot der religiösen Neutralität des Staates widerspreche, kritisierte der VfGH damals. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) zeigte sich rund um die Abstimmung über das mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS sowie der FPÖ beschlossene Gesetz zuversichtlich, dass das neue Gesetz verfassungskonform sein werde.
"Aufklärungsphase" startet in ersten Bundesländern
Mit Beginn des zweiten Semesters, in Wien und Niederösterreich also ab Montag, beginnt die "Aufklärungsphase" für Schülerinnen unter 14 Jahren, die mit einer Kopfbedeckung, die "das Haupt nach islamischen Traditionen" verhüllen, zum Unterricht erscheinen. Weigern sich Schülerinnen, ihre Kopfbedeckung abzunehmen, können mit Beginn des Schuljahres 2026/27 Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro verhängt werden. Zuvor müssen jedoch klärende Gespräche mit Schülerinnen und Eltern seitens der Schulleitung und -behörde geführt werden. Bei einem weiteren Verstoß muss die Kinder- und Jugendhilfe verständigt werden, bevor als letzte Konsequenz eine Geldstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen gegen die Erziehungsberechtigten verhängt werden kann.