Die Bundesländer verlieren mit dem Ende von Erbschafts- und Schenkungssteuer zig Millionen Euro. Jetzt wollen sie einen Ausgleich.
Wenn im August die Erbschafts- und Schenkungssteuer ausläuft, verlieren nicht nur der Bund, sondern auch die Bundesländer Geld. Sie fordern daher von ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer einen Ersatz. Konkret sind die Länder mit 15,2 Prozent an der Erbschaftssteuer beteiligt, bei 120 Mio. Euro Steuerausfall kommendes Jahr macht ihr Anteil also 18,2 Mio. Euro aus. Aus dem Finanzministerium kommt dazu aber ein Nein.
Wien will verhandeln
Die Begutachtungsfrist für das Schenkungsmeldegesetz
ist am Freitag ausgelaufen. Die Wiener Landesregierung verlangt in ihrer
Stellungnahme Verhandlungen über den Steuer-Entfall und verweist auf die
beim Finanzausgleich vereinbarte Verhandlungspflicht des Bundes, wenn die
Länder durch steuerpolitische Maßnahmen belastet werden.
NÖ will Ersatz von Gemeinden
Einen teilweisen Ausgleich
fordert die niederösterreichische Landesregierung - allerdings auf Kosten
der Gemeinden. Sie können nämlich mit Zusatzeinnahmen rechnen, weil auf
verschenkte Grundstücke künftig Grunderwerbssteuer fällig wird. Diese fließt
zu 96 Prozent an die Gemeinden, zu vier Prozent an den Bund, die Länder
gehen leer aus. Niederösterreich will daher von den Gemeinden soviel von der
Grunderwerbssteuer bekommen, wie es durch den Entfall von Erbschafts- und
Schenkungssteuer verliert.
Gemeindebund gibt nichts her
Vom Gemeindebund kommt ein klares
Nein zu dieser Forderung. "Wir verlieren ja durch die Schenkungssteuer auch,
und zwar die 11,6 Prozent, zu denen wir daran beteiligt sind", verteidigt
ÖVP-Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer sein Gerstl. Außerdem
bezweifelt er, dass die Mehreinnahmen aus der Grunderwerbssteuer tatsächlich
die vom Finanzministerium errechneten 30 Mio. Euro ausmachen.
Finanzministerium auch knausrig
Auch das Finanzressort weist die
Forderung nach einem Ausgleich zurück. Beim Auslaufen der Schenkungssteuer
handle es sich um die Umsetzung eines VfGH-Urteils, und der Finanzausgleich
mit den Bundesländern sei bereits "verhandelt und fixiert".
Ganz stimmt das nicht: Der VfGH hat nicht ein Auslaufen der beiden Steuern diktiert, sondern eine Umgestaltung oder ein Ende verlangt.