Ein Kommentar von Rudolf Fußi.
Die Strafen im Falle von Verurteilungen sind hoch genug. Im vorliegenden Fall des 12-jährigen Mädchens gab es einen Freispruch, weil dem Opfer weniger geglaubt wurde als den Tätern. Und es reicht laut Gesetz, dass die Burschen nicht sicher wissen konnten, dass das Mädchen erst 12 Jahre alt gewesen ist. Wenn man also nicht weiß, wird man freigesprochen. Ich bin der Meinung, dass es völlig egal ist, ob man das weiß oder nicht, denn ein 12 Jahre altes Mädchen bleibt nun das, was es ist: ein Kind.
Wer sich an Kindern vergeht, ist zu bestrafen. Fünf der Burschen sind bereits wegen schweren Raubes oder Körperverletzung vorbestraft, es handelt sich also um keine Unschuldslämmer. Mittlerweile wurde bekannt, dass gegen einige Burschen auch in einem anderen Fall ermittelt wird, wieder geht es um eine 12-jährige.
Es zerreißt einem förmlich das Herz, wenn man andenkt, was diesen Kindern angetan wird. Unsere Kinder gehören besser geschützt und es muss die Stellung des Opfers in solchen Verfahren gestärkt werden und es muss mehr in den Opferschutz investiert werden. Aber Österreich ist beim Thema Vergewaltigung offenbar sehr hinten nach, kein Wunder, bis 1989 (!) war sie in der Ehe noch erlaubt.