Lohnpfändungen

Ministerrat segnet Exekutionsordnungs-Novelle ab

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 Gläubiger können Konten von Schuldnern künftig leichter sperren lassen.

 Der Ministerrat hat heute, Mittwoch, die Exekutionsordnungs-Novelle 2016 beschlossen. Damit soll es Gläubigern unter anderem erleichtert werden, Konten von Schuldnern, die innerhalb der EU liegen, sperren zu lassen. Dies soll verhindern, dass die Debitoren Geld überweisen oder abheben und so dem Zugriff der Gläubiger entziehen können. Die gesetzlichen Neuerungen treten mit Jänner 2017 in Kraft.

Vorgesehen sei auch eine Anpassung ausländischer Exekutionstitel, die in Österreich nicht bekannte Maßnahmen und Anordnungen enthalten, teilte das Justizministerium am Mittwoch mit.

Lohnpfändungen erleichtert

Für Arbeitgeber wird die Novelle Lohnpfändungen erleichtern: Übt der Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten aus, wird die Zusammenrechnung der Bezüge künftig einfacher. Der Aufwand der Arbeitgeber, die die Lohnpfändung durchführen, werde dadurch reduziert. Auch der Kostenersatz für Drittschuldnererklärungen wurde angehoben.

Des weiteren werden die gesetzlichen Bestimmungen für einen reibungslosen Ablauf von Internetversteigerungen auf der justizeigenen Plattform (www.justiz-auktion.at) angepasst und die zur Versteigerung vorgesehenen Gegenstände wie Schmuck genauer beschrieben.
 

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