"Schutzpatron der Steuersünder"

Moser muss Grasser-Vorwürfe widerrufen

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Ausstrahlung  nach der "ZiB 2" - Grüne Abgeordnete muss für Sendeplatz zahlen.

Der ORF bringt nun doch einen Widerruf der Grünen Abgeordneten Gabriela Moser zu Vorwürfen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Moser nannte Grasser 2011 als Vorsitzende des parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschusses einen "Schutzpatron der Steuersünder" und wurde rechtskräftig verurteilt, diese Behauptung zu unterlassen und zu widerrufen.

Urteil des Handelsgericht

Moser hatte damals vor Journalisten und auch in der "Zeit im Bild 2" erklärt, dass Grasser Steuerprüfungen zugunsten befreundeter Firmen niedergeschlagen habe. Grasser klagte daraufhin, und das Wiener Handelsgericht trug Moser auf, ihre Aussagen zurückzunehmen. Das Gericht verlangte auch die Verlesung des Widerruf-Textes durch Moser unmittelbar vor oder nach der "ZiB 2".

Der ORF weigerte sich zunächst
Der ORF verweigerte zunächst allerdings die Ausstrahlung und verwies auf ein OGH-Urteil, wonach man nicht verpflichtet sei, derartige Widerrufe im Programm zu bringen. Am kommenden Montag, dem neunten Februar,  wird der ORF den Widerruf der Grünen Abgeordneten nun aber doch bringen, wie am Donnerstag aus dem öffentlich-rechtlichen Sender zu hören war. "Im Anschluss an die ZiB 2'" und "kostenpflichtig". Moser muss für die Nutzung des Sendeplatzes also zahlen

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