Salzburg

Na bumm: Höchstgericht hebt nächste Volksbefragung auf

Die Fragestellung der Volksbefragung zur Salzburger Stadtregionalbahn S-LINK am 10. November 2024 war unklar und hat dem Salzburger Volksbefragungsgesetz widersprochen.  

Das hat der Verfassungsgerichthof (VfGH) in einer aktuellen Entscheidung bestätigt. Unmittelbare Folgen hat das nicht: Bei der Befragung in den Bezirken Stadt Salzburg, Flachgau und Tennengau hatten sich 53,3 Prozent der Wahlberechtigten gegen das milliardenteure Projekt ausgesprochen. Der Bau wurde abgesagt.

Die von der schwarz-blauen Landesregierung angeordnete Frage an die Bürgerinnen und Bürger lautete damals: "Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Interesse der Verkehrsentlastung die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein (S-LINK) als Teil einer Mobilitätslösung, die auch eine Stiegl- und eine Messe-/Flughafenbahn vorsieht, umgesetzt wird?"

Abstimmung nur über Angelegenheiten der Landesverwaltung möglich

Dazu sagt der VfGH: Die den Wahlberechtigten zur Entscheidung vorgelegte Frage müsse klar und eindeutig formuliert sein, um Missverständnisse soweit wie möglich auszuschließen. Zudem können nach dem Salzburger Volksbefragungsgesetz ausschließlich Angelegenheiten der Landesverwaltung Gegenstand einer Volksbefragung sein.

Die Frage, ob das Land Salzburg auf die Verlängerung der Lokalbahn hinwirken soll, lasse jedoch nicht erkennen, welche bzw. ob überhaupt bzw. ausschließlich eine Angelegenheit der Landesverwaltung Gegenstand der Volksbefragung ist. Die gewählte Formulierung lasse es offen, ob damit ein Tätigwerden im Rahmen der Landesverwaltung und/oder der Landesgesetzgebung gemeint sei. Genauso offen bleibe, ob nur privatwirtschaftliches oder auch hoheitliches Handeln - etwa bestimmte raumordnungsrechtliche Maßnahmen oder eine beschleunigte Durchführung von Genehmigungsverfahren - gemeint sei.

Der VfGH hat mit seiner Entscheidung einer Anfechtung stattgegeben, die von der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter in der Arbeiterkammer Salzburg in Auftrag gegeben und bezahlt worden ist. AK-Präsident Peter Eder hatte die Befragung schon im Vorfeld als rechtswidrig und manipulativ bezeichnet. Seine Bedenken seien von den damals verantwortlichen Landespolitikern aber nicht gehört worden, sagte er zur APA.

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