Was teurer wird

Nächster Spar-Hammer kommt schon kommende Woche

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Diese Maßnahmen werden schon in den kommenden Tagen beschlossen. 

Die Budgetsanierung schreitet weiter in Häppchen voran. Das Budget mit dem umfangreichen Budgetbegleitgesetz wird zwar erst im Juni beschlossen. Doch dürfte der Nationalrat bereits kommende Woche das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz Teil II und damit u.a. die verteuerten Bundesgebühren und die höheren Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten beschließen.

Teil eins des Pakets war schon im März vom Nationalrat verabschiedet worden. Damals wurden Maßnahmen wie die Abschaffung der Bildungskarenz, die Bankenabgabe und die Verlängerung des erhöhten Spitzensteuersatzes beschlossen.

 

Gebühren steigen

Nunmehr wird es etwa mit der Erhöhung der Bundes- und Konsulargebühren ernst. Das bedeutet, dass etwa der Erwerb eines Reisedokuments oder eines Führerscheins empfindlich teurer wird. So wird der Tarif für einen Reisepass von 75,90 auf 112 Euro erhöht. Der Führerschein schlägt sich künftig mit 90 Euro zu Buche, der Zulassungsschein mit 178 Euro. Für den Erhalt der Staatsbürgerschaft sind 1.448 Euro abzulegen und damit gut 300 Euro als bisher.

Ebenfalls im Gesetzespaket, das insgesamt zwölf Novellen umfasst, enthalten ist die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten. Ab 1. Juni werden sie sechs Prozent betragen. Als Erleichterung gibt es im Gegenzug eine Umwandlung der Rezeptgebührenobergrenze in eine Arzneimittelgebührenobergrenze. In dieser werden neu nun auch Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, berücksichtigt. Festgeschrieben wird zudem, dass die Rezeptgebühr 2026 nicht angehoben wird.

Mehr Flexibilität für das AMS

Mehr Flexibilität wird durch die Gesetzesänderung dem Arbeitsmarktservice zugestanden. Vorgesehen ist eine Reduktion der freien Bilanzrücklage im Jahr 2025 um 25 Millionen Euro. Dieser Betrag soll der Arbeitsmarktrücklage zugeführt werden. Damit ist er für die Finanzierung der Arbeitsmarktförderung sowie der Finanzierung des Personal- und Sachaufwands einsetzbar.

Erst in der abschließenden Budgetwoche ist dann im Juni das noch umfassendere Budgetbegleitgesetz an der Reihe. 72 Gesetzesnovellen, ein neues Gesetz und eine gesonderte Inkrafttretensbestimmung enthält das 74 Artikel umfassende Konvolut, das mit Erläuterungen 700 Seiten umfasst, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Darin enthalten sind u.a. die erschwerten Zugangsmöglichkeiten zur Korridorpension, die Abschaffung des Klimabonus, das Einbehalten eines Drittels der "kalten Progression", aber auch die Ausweitung der Fußfessel-Regeln.

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