Am Freitag trat ein neues Anti-Dopinggesetz in Kraft.Sportler können zwar nicht straftrechtlich belangt werden, die Hintermänner jedoch schon.
Eine Woche vor Beginn der Olympischen Sommerspiele in Peking (8. bis 24. August) ist am Freitag das neue österreichische Anti-Dopinggesetz in Kraft getreten. Zwar können Sportler, solange sie "nur" dopen, weiterhin nicht strafrechtlich belangt werden, doch die Sanktionen für die sogenannten "Hintermänner" wurden verschärft. In besonders schweren Fällen können Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden. Auch Blut- und Gendoping sind nun im neuen Gesetz inkludiert.
5 Jahre Höchststrafe
Personen, die Doping bei anderen
anwenden bzw. verbotene Substanzen in Verkehr bringen und über eine
festgesetzte Menge hinaus besitzen, drohen gerichtliche Verfahren und
Gefängnisstrafen. Ferner besteht nun auch eine Rechtsgrundlage, damit die
Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) die Namen der wegen eines
Dopingvergehens gesperrten Sportler veröffentlichen kann.
Der Maximalstrafrahmen von fünf Jahren Haft kann in jenen Fällen ausgeschöpft werden, in denen Dopingsubstanzen an Minderjährige abgegeben, besonders gefährliche Substanzen in Verkehr gebracht worden sind bzw. Gewerbsmäßigkeit oder wiederholte Vergehen vorliegen. Die Liste der verbotenen Wirkstoffe wurde aus dem entsprechenden UNESCO-Übereinkommen übernommen, das weltweite Gültigkeit hat.