Kärnten-Wahl

ÖVP schließt Koalition mit FPK aus

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VP-Gabriel Obernosterer: Verhandeln nur mit Parteien, die Proporz abschaffen wollen.

Die Kärntner ÖVP hat am Donnerstag eine Koalition mit der FPK nach der Landtagswahl am 3. März de facto ausgeschlossen. Parteichef Gabriel Obernosterer und Landesrat Wolfgang Waldner erklärten vor Journalisten, sie würden Koalitionsverhandlungen nur mit Parteien führen, die den Proporz abschaffen wollen. Die FPK hat diese Forderung bereits mehrfach abgelehnt.

Keine Koalition mit FPK
Obernosterer meinte: "Wir sind ganz klar gegen eine Koalition mit der FPK unter der Führung von Harald Dobernig, Kurt Scheuch und Gerhard Dörfler." 82 Prozent der Kärntner Bevölkerung würden eine Veränderung wollen, der 3. März werde daher ein Tag der Richtungsentscheidung. Die Politik müsse "endlich weg vom Populismus", und das sei mit den freiheitlichen Regierungsmitgliedern nicht möglich. "Und wer Dörfler wählt, weiß, dass er Scheuch bekommt", betonte der ÖVP-Obmann. Waldner fügte hinzu, die FPK-Landesräte würden "täglich beweisen, dass sie keine Kursänderung wollen". Auf die Frage, ob es einen FPK-Politiker gebe, mit dem er sich eine Zusammenarbeit vorstellen könne, meinte Waldner lakonisch: "Ich kenne keinen."

Der Landesrat, von der ÖVP für die Zeit nach der Wahl zum Chefverhandler nominiert, falls die Partei den Regierungssitz halten kann, betonte, es gebe neben der Abschaffung des Proporzes und der Stärkung von Minderheits- und Kontrollrechten auch noch weitere inhaltliche Bedingungen für eine politische Zusammenarbeit. Es sei aus Sicht der ÖVP unerlässlich, dass ein Regierungsmitglied in seinen Bereichen Personal- und Budgethoheit erhalte. "Es ist ja eine unmögliche Situation, man trägt die Verantwortung für hunderte Millionen Budget und hängt gleichzeitig am Gängelband des Finanzreferenten."

Eine weitere Voraussetzung ist, dass man nur mit Personen verhandeln wolle, "die sauber sind". Waldner zog da eine Differenzierung. Ermittlungen seien das Eine, vor anonymen Anzeigen sei niemand gefeit und dann müsse die Justiz ermitteln, eine Anklage hingegen sei das Andere: "Wenn Anklage erhoben wird, muss ein Rücktritt erfolgen."

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