Generaldirektor

ORF-Chaos: Nach Weißmann-Rücktritt braucht es zwei Ausschreibungen

Nach dem Rücktritt von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann muss sich das öffentlich-rechtliche Medienhaus neu sortieren.  

Mit dem Eurovision Song Contest (ESC), dem zu stemmenden Sparkurs und politischem und gesellschaftlichem Druck, der auf dem ORF lastet, gilt es nicht viel Zeit zu verlieren, um den Schaden gering zu halten. Auf APA-Anfrage gab sich der ORF am Dienstag zugeknöpft. Antworten werden für die Folgetage versprochen, wenn Ingrid Thurnher das Ruder übernehmen soll.

Dabei sind noch mehrere Fragen zum genauen Prozedere offen. Etwa, ob es eigens eine Ausschreibung für Thurnher braucht, um sie die Geschäfte des ORF bis zum Jahresende vollumfänglich führen zu lassen. ORF-Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer sagte gegenüber der APA, dass gegenwärtig Juristen klären würden, ob es diese braucht. Er selbst neige dazu, eine Ausschreibung vorzunehmen. Zuvor soll die gegenwärtige ORF-Radiodirektorin bereits im Rahmen der ORF-Stiftungsratssitzung am Donnerstag mit der vorläufigen Führung der Geschäfte betraut werden. Die laut ORF-Gesetz bei vorzeitiger Beendigung der Funktionsperiode des ORF-Generaldirektors "unverzüglich" zu erfolgende Ausschreibung für die eigentliche nächste fünfjährige Funktionsperiode ab 2027 peilt Lederer für Anfang Mai an.

Lehofer: Zwei Ausschreibungen "der richtige Weg"

Rundfunkrechtsexperte Hans-Peter Lehofer sagte im Gespräch mit der APA, dass es, um auf rechtlich sicherem Boden zu operieren, zwei Ausschreibungen brauche. Die Anzahl der Personen, die sich für die Periode bis Ende des Jahres bewerben werden, würde wahrscheinlich "überschaubar" ausfallen, doch sei es dennoch "der richtige Weg", sagte Lehofer. Dass der Stiftungsrat Thurnher bereits am Donnerstag mit der vorläufigen Führung der Geschäfte betrauen will, sei korrekt. Laut ORF-Gesetz muss es sich lediglich um "eine geeignete Person" handeln.

Thurnhers Funktion als ORF-Radiodirektorin ende mit ihrer Aufgabe an der Spitze des ORF nicht automatisch. Wenn sie die Radiodirektion aber zurücklege, brauche es jemanden neuen, der diese übernimmt, so Lehofer.

ORF-Gesetzesänderung geplant

Der Gesetzgeber spielt für das Ausschreibungsprozedere auch noch eine Rolle. So hat sich die Bundesregierung bereits im Februar auf Änderungen am ORF-Gesetz verständigt, wonach die Ausschreibung für den ORF-Generaldirektorenposten künftig bereits neun (statt sechs) Monate vor Beginn der Funktionsperiode erfolgen müsse. Für heuer ist eine Ausnahme in Form von acht Monaten vorgesehen, womit der Job mit Anfang Mai ausgeschrieben werden könnte, sofern die Änderungen am ORF-Gesetz - die auch neue Regeln zur vorzeitigen Abberufung von Direktoren und Bestimmungen zu Auswahlverfahren und -kriterien beinhalten - bis dahin von der Bundesregierung beschlossen werden.

Lederer zeigt sich zuversichtlich, dass der Beschluss rechtzeitig erfolgen werde. "Ich kann mir nicht vorstellen, warum es sich verzögern sollte", so der ORF-Stiftungsratsvorsitzende. Es sei lange und hart darüber verhandelt worden und weise für alle die gleiche Wichtigkeit auf.

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