Die ORF-Beitragstochter OBS verlangte einen Säumniszuschlag, obwohl noch gar nichts versäumt wurde.
"Jetzt reicht's mir"; ärgert sich eine Unternehmerin gegenüber oe24. Silvia Gruber-Demel leitet einen Familienbetrieb in Wien. Am 29. Jänner flatterte die Rechnung für den ORF-Beitrag 2025 ins Haus, datiert mit dem 23. Jänner. Als Zahlungsfrist wurde der 12. Februar angegeben.
Die Unternehmerin staunte nicht schlecht, als bereits am 11. Februar, also einen Tag vor dem Ende der Zahlungsfrist, die Mahnung eintrudelte - inklusive 10 Prozent Säumniszuschlag. Statt 183,60 sollte sie also 201,96 Euro zahlen. Sollte man den ersten Betrag bereits überwiesen haben, so müsse man "nur den Säumniszuschlag" noch bezahlen. "Eine Frechheit", fasst die Unternehmerin zusammen.
Da der Standort aus organisatorischen Gründen auf drei Firmen aufgeteilt ist, wird der ORF-Beitrag auch drei mal verrechnet. Aber das sei nur am Rande als i-Tüpfelchen erwähnt.
Das Unternehmen hat jedenfalls die 183,60 am 11. Februar, also pünktlich, überwiesen. Den Säumniszuschlag selbstverständlich nicht. Laut der Firmen-Chefin soll es auch in anderen Unternehmen zu ähnlichen Vorfällen gekommen sein.
Auf oe24-Anfrage bestätigt der ORF den Vorfall. "Auf Grund eines Datenverarbeitungsfehlers bei einem externen Dienstleisters kam es in Einzelfällen zu einem nicht fristgerechten Versand von Firmenvorschreibungen und in Folge zu einer Überschneidung mit automatisiert versendeten Mahnschreiben".
Nachdem der Fehler entdeckt wurde, seien umgehend Entschuldigungsschreiben an die Betroffenen verschickt worden. "Den Firmen entstehen selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten", so der ORF. Die Beitragstochter OBS bedauere die "Fehlleistung".