Scharfe Kritik

FPÖ-Chef Kickl: Babler bleibt bei Wohnen "Handlungszwerg"

FPÖ-Chef Herbert Kickl kritisierte die von Wohnminister Andreas Babler (SPÖ) präsentierte Mietpreisbremse scharf. Der Freiheitliche spricht von einem "Bremserl". 

Künftig soll bei ALLEN Mieten, also auch im ungeregelten Bereich, eingegriffen werden, wenn die Inflation über drei Prozent liegt. Das kündigte Wohnminister Andreas Babler (SPÖ) am Montag an. Konkret sieht das vorgestellte Modell vor, dass jener Teil der Inflation, der über drei Prozent liegt, nur zur Hälfte an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden darf.

Ein Beispiel: Die Inflation liegt bei sechs Prozent. Dann dürfen die Mieten nur um maximal 4,5 Prozent steigen. 

Im Frühjahr griff die Regierung bereits in den geregelten Bereich an. Im April wären hier die Mieten im Durchschnitt um 3,16 Prozent gestiegen, 2026 dürfen sie dann um maximal einen Prozent steigen, 2027 um maximal zwei. Ab 2028 gelten dann die selben Bedingungen wie im ungeregelten Bereich. 

"Ankündigungsriese und Handlungszwerg" 

Für FPÖ-Chef Herbert Kickl ist das aber zu wenig. „Babler bleibt im Bereich Wohnen ein Ankündigungsriese und Handlungszwerg“, so der Freiheitliche. Auch FPÖ-Wohnbausprecher Michael Oberlechner schlägt in die selbe Kerbe: „Seine Einlassungen machen deutlich, dass er die enormen Probleme nicht nur nicht lösen will, sondern sie nicht einmal in ihrer Gesamtheit verstanden hat“.

Kickl: "Bablers Mietpreisbremserl" 

„Bablers ‚Mietpreisbremserl‘ im regulierten Bereich soll jetzt ein weiteres ‚Bremserl‘ im Bereich der freien Mieten folgen", kritisierte Kickl. Der Vizekanzler würde offenbar weiterhin mit einer hohen Inflationsrate rechnen, "denn die ersten drei Prozent der Teuerung gehen in seinem Modell voll zu Lasten der Mieter. Erst dann beginnt die Bremse zaghaft zu wirken". 

Oberlechner schlägt als FPÖ-Gegenmodell vor, den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes auszuweiten. „Nicht auf den Altbau beschränkt, sondern für sämtliche Wohnungen, die nicht einem zeitgemäßen Standard entsprechen, sollen Höchstgrenzen gelten, wie sie jetzt die Richtwerte im Mietrechtsgesetz sind", so der blaue Wohnbausprecher. Als Obergrenze wolle man sich am Inflationsziel - also maximal zwei Prozent - orientieren.

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