Der Ausschluss der Grünen von den Gemeinderatswahlen am 27. Februar in der Tiroler Gemeinde Mutters (Bezirk Innsbruck-Land) aufgrund eines Formfehlers ist fix.
Die Gemeindewahlbehörde wird ihren Beschluss nicht ändern. Diese Entscheidung fiel Mittwochabend, bestätigte Bürgermeister Hansjörg Peer gegenüber der "Tiroler Tageszeitung" (Donnerstagsausgabe). Die Grünen sprechen von Willkür und wollen eine Wahlanfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorbereiten.
Die Wahlbehörde habe "keine Veranlassung gesehen", den Beschluss aus der Vorwoche zu revidieren, erklärte Peer: "Die Liste bleibt ausgeschlossen". Aufgrund einer Novelle der Tiroler Gemeindewahlordnung (TGWO) ist heuer erstmals bei den Kommunalwahlen bei der Einreichung der wahlwerbenden Listen zusätzlich verpflichtend eine Kurzbezeichnung anzuführen. Weil die Liste "Grüne und Unabhängige Mutters" in diesem Feld jedoch nur einen Bindestrich eingefügt hatte, wurde die Partei mit Bürgermeisterkandidatin Lisa Kundwald von der Wahl ausgeschlossen.
Grüne orten "demokratiepolitisch fragwürdigen Ausschluss"
Gemeindereferent Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) hatte sich zuvor bereits skeptisch gezeigt, dass die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde noch einmal zu korrigieren sei. Tratter veranlasste eine Prüfung des Falles und die Ausarbeitung einer Gesetzesänderung. Die gesetzlichen Grundlagen seien klar, ebenso die Tatsache, dass die Grünen einen Fehler begangen hätten, hielt er fest. Der Landesrat erinnerte daran, dass die Gemeindeabteilung mehrmals auf diese - von den Grünen auch geforderte - Änderung hingewiesen habe. Diese habe schließlich richtig gehandelt. Dennoch wollte er den Fall prüfen lassen. Im Ergebnis sei die Sanktion mit dem Wahlausschluss, weil die Kurzbezeichnung nicht angeführt worden sei, nämlich "demokratiepolitisch alles andere als zielführend", hatte Tratter am Montag argumentiert. Für ihn stand fest, dass aus dem nicht behebbaren Mangel ein beseitigbarer wird.
Die Landes-Grünen orteten am Donnerstag indes einen "demokratiepolitisch mehr als fragwürdigen Ausschluss". Die von Bürgermeister Peer "vor sich hergetragene" strikte Einhaltung der Wahlordnung klinge "wie purer Hohn". Denn spätestens in den erläuternden Bemerkungen der Tiroler Gemeindewahlordnung werde deutlich, "dass ein Bindestrich als Kurzbezeichnung laut Gesetzestext einwandfrei zulässig ist, so sogar keine andere Option zulässt", argumentierte Landtagsvizepräsidentin Stephanie Jicha. Mit dem von den Grünen in Mutters eingefügten Bindestrich sei die verpflichtende Ausfüllung des Feldes "zwar kurios, aber korrekt erfolgt". "Eine Kurzbezeichnung sollte nicht für den Antritt einer Liste entscheidend sein. Das werden wir bei der Anfechtung auch anführen", kündigte Jicha an.