Grünes Licht im Ministerrat

Pendlerförderung wird ausgeweitet

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Pro Kilometer soll nun ein Euro beim Finanzamt geltend gemacht werden können.

Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat die geplante Ausweitung der Pendlerförderung beschlossen. Zusätzlich zum bestehenden System der Freibeträge soll künftig pro gefahrenem Kilometer ein Euro als Absatzbetrag beim Finanzamt geltend gemacht werden können - einmal pro Jahr. Profitieren werden künftig auch Teilzeit- und Wochenpendler. Auch für die Niedrigstverdiener gibt es eine Erhöhung. Förderungen gibt es künftig auch für den öffentlichen Nahverkehr.

Koalition einig
Bundeskanzler Werner Faymann (S) sprach von "zwei Effekten", einerseits würden die Betroffenen finanzielle Unterstützung bekommen, andererseits gebe es auch einen "ökologischen Gesichtspunkt", sagte er mit Verweis auf das geplante "Job-Ticket". Geplant ist hier, dass der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis dem Arbeitnehmer ein Ticket für den öffentlichen Verkehr zahlt. Dieser Lohnanteil ist von Lohnsteuer- und SV-Abgaben befreit. Auch Vizekanzler Michael Spindelegger sprach von einem "wirklich großen Schritt".

Laut dem Plan wird die Pendlerpauschale "um ein Kilometergeld" ergänzt: Pro gefahrenem Kilometer gibt es künftig einen Euro als jährlichen Absetzbetrag vom Finanzamt zurück. Beträgt etwa der "einfache" Arbeitsweg 30 km, so bekommt man pro Jahr 60 Euro vom Finanzamt zurück (bzw. zahlt um diesen Betrag weniger Steuern).

 Teilzeitpendler können bereits ab einem "Pendeltag" pro Woche die Pendlerpauschale beziehen - und zwar zu einem Drittel der vollen Leistung. Bei zwei Tagen bekommt man zwei Drittel, ab drei Tagen die gesamte Pauschale. Bisher hatte man erst ab 11. Tagen pro Monat Anspruch.

Wenigverdiener
Für Wenigverdiener wird der sogenannte "Pendlerzuschlag" erhöht. Diese Negativsteuer beträgt künftig pro Jahr maximal 290 Euro (anstatt wie bisher 141 Euro).

 Bestehen bleibt ungeachtet der Neuerungen das bisherige System der Pendlerpauschale: Dieser, das zu versteuernde Einkommen reduzierende, Steuerfreibetrag beträgt wie gehabt zwischen 372 und 3.672 Euro. In Kraft tritt die Neuregelung rückwirkend per 1. Jänner 2013. Der Beschluss wird erst im Februar im Parlament fallen.

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