Strittig ist noch der neue Kostenpfad, den Stöger erdacht hat.
Die Pensionsreform könnte nun doch bald etwas werden. Wie der APA aus dem Büro von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) bestätigt wurde, ist man dem Koalitionspartner entgegengekommen und hat das geplante Bonus-Modell in den der ÖVP bereits am Freitag übermittelten neuen Begutachtungsentwurf integriert.
Schellings war schon zuversichtlich
Damit ist es wenig überraschend, dass sich Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Sonntag überzeugt zeigen konnte, diesen Wunsch der Volkspartei umsetzen zu können. Stöger hatte den Bonus ursprünglich davon abhängig gemacht, dass gleichzeitig Einschränkungen beim Zuverdienst vorgenommen werden, wie dies beim Pensionsgipfel Ende Februar auch vereinbart worden war.
Letzteres war aber auf starken Widerstand der Seniorenorganisationen und schließlich auch auf den der ÖVP gestoßen. Nun gab Stöger nach und machte den Weg für das Bonus-Modell trotzdem frei. Konkret vorgesehen ist, dass für drei Jahre nach dem gesetzlichen Antrittsalter, also bei Frauen bis 63 und bei Männern bis 68 die Pensionsversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Dienstgeber bis zur Hälfte entfallen.
Uneinigkeit bei Gremium
Dass der Stöger-Entwurf auch nach dieser Verständigung nicht in Begutachtung gehen kann, liegt an den verbliebenen Dissonanzen bei der Neuaufstellung der Pensionskommission. Strittig ist vor allem der neue Kostenpfad, den Stöger erdacht hat und der der ÖVP zu wenig ambitioniert ist. Zudem gibt es noch Uneinigkeit, was die genaue Besetzung des Gremiums betrifft, das verschlankt werden soll. Gemäß Stögers Plänen wären ÖGB und Arbeiterkammer mit je zwei Vertretern repräsentiert, die schwarz-dominierten Sozialpartner Wirtschafts-und Landwirtschaftskammer nur mit einem. Auch will Stöger Vertreter zweier "roter Ministerien", konkret von Sozialressort und Kanzleramt, entsenden und nur einen aus einem schwarzen Ressort, dem Finanzministerium
Insgesamt enthält das Pensionspaket eine Reihe vergleichsweise kleinerer Reformen. So sollen Bezieher der Ausgleichszulage, also einer Art Mindestpension, mindestens 1.000 Euro (Paare 1.500 Euro) erhalten, wenn sie 30 echte Beitragsjahre vorweisen können. Die Möglichkeit des Pensionssplittings soll vom vierten Lebensjahr des Kindes auf das siebente ausgeweitet werden. Ferner geplant ist ein leichterer Wiedereinstieg ins Berufsleben nach längerer Krankheit.