Das Personal im Asylgericht soll aufgestockt werden: Innenminister Platter fordert 200 weitere Mitarbeiter.
Innenminister Günther Platter (V) hat den Personalbedarf für das geplante Asylgericht berechnet: Rund 200 Mitarbeiter zusätzlich und damit um 50 Prozent mehr werde man im gesamten Asylbereich benötigen, betonte er. Außerdem forderte Platter eine zeitliche Befristung auch für den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof: Sechs Monate für eine höchstgerichtliche Entscheidung im Asylbereich wären aus seiner Sicht "ein vernünftiger Ansatz".
Zeitliche Befristung
Wichtig ist für Platter dabei, dass
grundsätzlich der geplante Asylgerichtshof in letzter Instanz entscheidet
und die Höchstgerichte nur in Ausnahmefällen angerufen werden können - also
in Grundsatz-oder noch nicht geklärten Rechtsfragen. Damit man im Fall eines
Höchstgerichtsverfahren aber nicht "lange Jahre warten" muss bis zu einer
Entscheidung, hält Platter einen zeitliche Befristung für nötig.
Denn die Ziele der Neuordnung seien, dass Asylverfahren prinzipiell nach einem Jahr abgeschlossen werden und der derzeitige Rückstau bis 2010 abgebaut wird. Derzeit sind laut Platter 33.560 Verfahren beim Bundesasylamt und beim Unabhängigen Bundesasylsenat offen. Der Abbau habe aber schon begonnen: Ende 2006 habe es mehr als 6.000 offene Verfahren weniger gegeben als das Jahr davor, betonte der Minister.
Um diese Ziele zu erreichen, hält er aber nicht nur mehr Personal im Asylbereich, sondern auch beim VwGH für erforderlich. Zahlen könne er dazu keine nennen, aber "dort sind doch sehr viele Verfahren offen und ich höre, dass es enorme Personalprobleme gibt".
Gespräch mit Kanzler und Finanzminister
Über den Mehrbedarf
von 200 Stellen im Asylwesen will Platter mit Bundeskanzler Alfred
Gusenbauer (S) und Finanzminister Wilhelm Molterer (V) reden. Auf viel
Widerstand dürfte er da nicht stoßen - hat doch Gusenbauer selbst vor zwei
Wochen 50 Prozent mehr Personal für den Asylgerichtshof für nötig gehalten
und Molterer tags darauf eine Aufstockung zugesagt.
Im Parlament beschlossen werden soll die Neuordnung noch heuer, damit der Asylgerichtshof im Sommer nächsten Jahres tätig werden kann. Die Gesetzesvorlage wird in Zusammenarbeit von Innenministerium und Kanzleramt erarbeitet. Noch nicht entschieden ist laut Platter, wo der Gerichtshof angesiedelt wird. "Durchaus möglich" sei, dass er - wie die Höchstgerichte - beim Bundeskanzleramt angegliedert wird.