Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat am Freitag gegenüber der APA eine Gesetzesänderung bei den Begutachtungen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) angekündigt.
Zuvor hatte die PVA auf APA-Anfrage erklärt, dass "bei Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität" weiterhin kein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bestehe: "Dies zu ändern, obliegt dem Gesetzgeber." Schumann will nun entsprechende Schritte setzen.
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"Diese gesetzliche Grundlage wird es geben", erklärte die Ministerin am Vormittag in einem Statement zur APA. "Denn die Menschen brauchen in einer so sensiblen Situation Rechtssicherheit. Diese gesetzliche Grundlage wird auf die Begutachtungsverfahren zugeschnitten sein und die Erarbeitung in enger Abstimmung mit der PVA passieren."
Maßnahmen nach breiter Kritik angekündigt
Schumann hatte bereits am Freitag vor einer Woche - nach breiter Kritik an der Begutachtungspraxis der PVA, des Sozialministeriumservice (SMS) sowie bei Gerichtssachverständigen - mehrere Maßnahmen zur Verbesserung angekündigt. Neben u.a. einem Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter und einem Beschwerdemanagement für PVA und SMS wurde auch der Punkt der Mitnahme einer Vertrauensperson bei allen Begutachtungen genannt.
"Künftig soll die Mitnahme einer persönlichen Vertrauensperson - in der Regel eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger - nicht nur beim Pflegegeld, sondern auch bei Verfahren im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen ausdrücklich ermöglicht werden", erklärte Schumann vor einer Woche. "Antragstellerinnen und Antragsteller sollen aktiv und rechtzeitig auf diese Möglichkeit hingewiesen werden." Die Ressortchefin hatte zuvor zu einem Gespräch mit der PVA geladen. Bei dem Treffen sei gemeinsam vereinbart worden, "Verbesserungen im System der Begutachtungen voranzutreiben", hieß es.
Breite Kritik nach Studie der Arbeiterkammer
Entzündet hatte sich die Debatte an einer vor rund einem Monat veröffentlichten und von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebenen Studie des Foresight-Instituts. Aufgezeigt wurden darin neuerlich Probleme bei Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt. Laut der Erhebung gaben 70 Prozent der befragten Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA an, die Untersuchungen als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll empfunden zu haben. Die Rede war auch von "kasernenartigem Ton" bis hin zu "Anschreien" und Unterstellungen, Betroffene würden die gesundheitlichen Probleme simulieren.
Die Kritik riss auch nach der Ankündigung des Maßnahmenpakets nicht ab. So forderte etwa der Behindertenverband KOBV am Dienstag unter anderem die nun debattierte gesetzliche Verankerung des Rechts auf Mitnahme einer Vertrauensperson zu allen Begutachtungen. Seitens der AK Oberösterreich hieß es diese Woche, den Ankündigungen müssten nun "Taten folgen". Zuletzt forderte am Donnerstag auch der Verein "Pro Rare Austria" eine "tiefgreifende Reform".
PVA: Vertrauensperson nur, wenn Ergebnis der Begutachtung nicht beeinträchtigt wird
Die Pensionsversicherung hatte vor Schumanns Ankündigung einer geplanten Gesetzesänderung auf APA-Anfrage auf den Unterschied zu Pflegegeld-Begutachtungen hingewiesen, bei der bereits jetzt ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson besteht: "Im § 25a (1) Bundespflegegeldgesetz ist geregelt, dass auf Wunsch der*des Pflegebedürftigen oder ihres*seines gesetzlichen Vertreters bei der Untersuchung die Anwesenheit und Anhörung einer Person seines Vertrauens zu ermöglichen ist", so die PVA. "Eine vergleichbare gesetzliche Regelung besteht für Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität derzeit nicht."
Die Pensionsversicherung unterstütze "die Anwesenheit einer Vertrauensperson jedoch selbstverständlich auch in diesen Verfahren", hieß es. In der Praxis würden Vertrauenspersonen die Antragsteller bzw. Antragstellerinnen bereits jetzt schon begleiten.
Zur Frage, wer im Einzelfall über die Ermöglichung der Mitnahme einer Vertrauensperson entscheidet, gab es vorerst keine konkrete Antwort. "Versicherte werden künftig im Rahmen der Einladung zur Begutachtung über die Möglichkeit informiert, eine Vertrauensperson zur Begutachtung mitbringen zu können", hieß es seitens der PVA zur APA.
"Entscheidend für die Anwesenheit der Vertrauensperson während der Begutachtung ist, dass die Erstellung eines objektiven, schlüssigen Gutachtens möglich ist und kein Versuch einer Einflussnahme vonseiten der Begleitperson erfolgt." Die Anwesenheit einer Begleitperson bei der Begutachtung sei "immer dann möglich, wenn der Prozess der Begutachtung (die Interaktion zwischen der*dem Gutachter*in und der zu begutachtenden Person) und/oder das Ergebnis der Begutachtung dadurch nicht beeinträchtigt wird".
Verhaltenskodex: "Weiterentwicklung bestehender Standards und Prozesse"
Zu dem vor einer Woche angekündigten Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter hieß es nun seitens der PVA zur APA, dieser werde "erarbeitet und nach Fertigstellung allen Gutachter*innen zur Verfügung gestellt". Der Kodex stelle "eine Weiterentwicklung bestehender Standards und Prozesse dar, die in der Pensionsversicherung bereits angewendet werden". Und: "In diesem Zusammenhang ist das Leitbild der Pensionsversicherung für alle Mitarbeitenden bereits seit Jahren gültig."
Medizinische Begutachtungen wären auch bisher "klaren Qualitätsstandards" gefolgt und hätten sich nach "gesetzlichen Vorgaben", "sozialversicherungsrechtlichen Kriterien", "medizinischen Leitlinien der jeweiligen Fachgesellschaften" und "standardisierten Begutachtungsprozessen" gerichtet. Darüber hinaus würden bereits "allgemein gültige Verhaltens- und Umgangsempfehlungen der jeweiligen mit der Begutachtung beauftragten Berufsgruppen (Ärzt*innen, diplomiertes Pflegefachpersonal) bzw. ihrer Berufsvertretungen" bestehen. Diese seien "selbstverständlich auch im Rahmen der Begutachtung anzuwenden", so die PVA.
Schulungen: Laufende Bemühungen, "Services für Versicherte zu verbessern"
Bezüglich der angekündigten Verstärkung von Schulungen der Gutachterinnen und Gutachter hieß es seitens der PVA, man arbeite "laufend daran, unsere Services für unsere Versicherten zu verbessern". Dazu zähle selbstverständlich auch die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden. "Für Sozialversicherungsträger tätige Gutachter*innen müssen sich über die ÖBAK (Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung, Anm.) zertifizieren und regelmäßig rezertifizieren, wobei hier vordergründig der Prozess der Begutachtung, die gesetzlichen Regeln und Verhaltensregeln unterrichtet werden. Innerhalb der PV erfolgen weitere praxisnahe Einschulungen durch erfahrene Kolleg*innen."
Darüber hinaus erklärte die Pensionsversicherung, Gutachter und Gutachterinnen seien "wie alle in Österreich tätigen Ärzt*innen im Rahmen der geltenden Berufsgesetze zu laufenden Weiter- und Fortbildungen verpflichtet, um am letzten wissenschaftlichen Stand ihres Fachgebietes zu sein". Die PVA unterstütze ihre angestellten Gutachterinnen und Gutachter bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung "großzügig". "Im Rahmen der laufenden Qualitätskontrollen werden in verschiedenen Settings die medizinischen Inhalte besprochen und bei Bedarf gezielte Schulungen organisiert."
"Seit jeher Fokus auf hohe Qualität in der Begutachtung"
Zu den von Schumann und auch der PVA angekündigten Qualitätsbemühungen hieß es, die Pensionsversicherung habe "seit jeher einen Fokus auf hohe Qualität in der Begutachtung gelegt". Die Prozesse dazu würden "laufend optimiert". "Es werden - auch im Austausch mit dem Gesundheitsministerium - Qualitätskontrollen verstärkt." Die Gutachterinnen und Gutachter im Auftrag der Pensionsversicherung seien "Fachleute mit langjähriger Berufserfahrung und zumeist - neben der gutachterlichen Tätigkeit - auch klinisch tätig", so die PVA. Dadurch werde gewährleistet, "dass Expertise für alle relevanten Krankheitsbilder stets vorhanden ist".
Zur angekündigten Verbesserung des Beschwerdemanagements der Pensionsversicherung hieß es, die entsprechenden Maßnahmen würden derzeit gemeinsam mit dem Bundesministerium erarbeitet "und in weiterer Folge in das Beschwerdemanagement der Pensionsversicherung integriert". Die (bestehende) Ombudsstelle der Pensionsversicherung sei "Teil des Beschwerdemanagements der PV".