Ex-ORF-Chef Roland Weißmann kämpft um seine Reputation - aber vor allem um eine Mega-Abfertigung.
Jetzt ist es amtlich. Am Mittwoch dieser Woche verkündete die interimistische ORF-Chefin Ingrid Thurnher das endgültige Aus von Roland Weißmann beim ORF.
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War der 2021 von der ÖVP auf den Schild gehobene Niederösterreicher am 8. März nur als Generaldirektor zurückgetreten, aber "einfacher" ORF-Mitarbeiter geblieben, so stellt ihm jenes Unternehmen, für das er seit 1995 arbeitete, jetzt endgültig den Stuhl vor die Tür. Das ist der Auftakt für einen Millionenpoker, den Weißmann jetzt starten wird.
Frau, die sich wehrt, gerät unter Druck
Spannend ist dabei zweierlei: Zuvor hatte die ORF-Compliance-Abteilung Weißmann vom Vorwurf der sexuellen Belästigung einer Mitarbeiterin quasi freigesprochen. Weißmann habe jener Mitarbeiterin, die sich von ihm bedrängt fühlte, nie mit beruflichen Konsequenzen gedroht. Und: Die Frau habe nicht klarmachen können, dass die Avancen des ORF-Chefs wirklich unerwünscht gewesen seien. Das Gutachten wird ORF-intern deshalb heiß diskutiert, nicht zuletzt, weil es wieder einmal die Frau, die sich gewehrt hat, unter Druck bringt.
Neun Monate Kündigungsfrist
Weißmann wurde trotzdem gekündigt - unter Einhaltung einer neunmonatigen Kündigungsfrist. Thurnher begründete das damit, dass die moralischen Ansprüche an einen ORF-Mitarbeiter über das gesetzlich Verlangte hinausgehen. Es gelte, jeden Anschein eines unangemessenen Verhaltens durch eine Führungskraft zu vermeiden. Eine Aussage, die bei Arbeitsrechtlern Kopfschütteln auslöst: In Österreich müssen Kündigungen nicht begründet werden.
Es geht um mehr als drei Millionen
Weißmann hat jetzt zwei Wochen, die Kündigung anzufechten. Grund könnte ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Unternehmens sein, das ihn zu wenig gegen die Vorwürfe verteidigt hatte. Sein Anwalt Oliver Scherbaum hat schon angekündigt, dass sein Mandat "all in" gehen wird. Soll heißen: Weißmann wird nicht nur bestehende Ansprüche aus seiner bisherigen Tätigkeit als ORF-Chefproducer und Generaldirektor geltend machen. Der Anwalt argumentiert, dass Weißmann im Sommer wohl für fünf weitere Jahre gewählt worden wäre - und will auch den Verdienstentgang bis 2031 einklagen. Bei einem Jahresgehalt von 425.500 Euro ist das kein Pappenstiel, die Rede ist von mehr als drei Millionen Euro. Zusätzlich ist noch die Rede von Schadenersatz durch den ORF für den Reputationsverlust, den Weißmann erlitten habe.
Macht Weißmann den Donald?
Also eine gerichtliche Schlammschlacht? Insider glauben eher, dass Weißmann es wie US-Präsident Donald Trump macht, große Geschütze auffährt - aber es in Wahrheit auf eine außergerichtliche Einigung anlegt. Denn auch Weißmann hat kein Interesse daran, dass in einem Arbeitsrechtsprozess private Nachrichten ans Licht der Öffentlichkeit kommen.
Bleibt die Frau auf der Strecke?
Und so ist es nicht unwahrscheinlich, dass Weißmann mit einigen Millionen nach Hause geht - aber jene Frau, die sich bedrängt fühlt, auf der Strecke bleibt. Denn der Ex-Generaldirektor hat sie bei der Staatsanwaltschaft Wien nicht nur wegen des Klein-Deliktes der verbotenen Verwendung von Ton- und Bildaufnahmen angezeigt, sondern gleich auch noch wegen Erpressung. Ein entsprechender Vorhabensbericht könnte in zwei Wochen genehmigt werden.