Vor dem Verfassungsgerichtshof wurde gestern heftig ums Rauchverbot gestritten.
Der VfGH hielt am Mittwoch eine öffentliche Verhandlung, um Details im Zusammenhang mit dem „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz“ (TNRSG) zu erörtern. Mehrere Antragsteller verlangen die Aufhebung jener Bestimmungen, die der Gastronomie Raucherbereiche ermöglichen. Die Koalition hatte das Rauchverbot im Mai abgeblasen, weil dies die FPÖ in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt hatte.
Geklagt hatten zwei Gastronomieunternehmen, eine 16-jährige Schülerin bzw. ihr Vater sowie die Wiener Landesregierung. Sie sind überzeugt, dass die Gesetzeslage dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit widerspricht. Auch werde die Gastronomie gegenüber anderen Gewerben bevorzugt, wird kritisiert. Die Gemeinde argumentierte zudem, dass Jugendliche besonders gefährdet würden. Der Regierungsvertreter verteidigte das Aus für das Rauchverbot.
Urteil gab es gestern keines. Es erfolgt schriftlich.