Regierung

120.000 Pensionen werden um bis zu 15 % gekürzt

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 Die österreichischen Pensionskassen haben für die ersten drei Quartale ein Minus von 9,73 % gemeldet. Die Regierung winkt ab, ein Ausgleich für 120.000 Zusatzpensionen sei rechtlich nicht möglich.

Damit hat sich der negative Trend seit Jahresbeginn fortgesetzt: Das veranlagte Vermögen reduzierte sich im laufenden Jahr um 2,7 Mrd. Euro. Rund 120.000 Bezieher einer Pensionskassenleistung müssen daher ab 2023 mit einer Pensionskürzung rechnen. Diese kann je nach Rechnungszins bis zu 15 % ausmachen, berichtet der Interessenverband Pekabe.

   Bei der aktuellen Inflationsrate rechnet Pekabe mit einem Kaufkraftverlust von 25 Prozent für die Bezieher dieser Betriebspensionen. Aber auch Anwärter auf eine derartige Pensionsabsicherung müssten mit Einbußen rechnen, teilt Pekabe  mit.

   Pekabe verweist auf Bezieher von Betriebspensionen, die bereits die Hälfte ihrer Zusatzpension eingebüßt hätten. "Aus sozialen Gründen sollte es unbedingt zu einer Reform der zweiten Säule des Pensionssystems kommen. Die Vernichtung von einem Viertel der Pensionsleistung durch Börse und Inflation in nur einem Jahr ist dramatisch und viele Pensionisten sind mit dieser Situation überfordert. Eine rasche politische Lösung ist mehr als angezeigt, denn nur wer rasch hilft, der hilft wirklich", merkte Peter Weller, Vorsitzender von Pekabe an.

Seniorenbund will die Verluste ausgleichen

   Auch der Seniorenrat fordert einen Ausgleich der Verluste der Pensionskassen. Der Finanzminister habe zugesagt, "sich dieses Problems anzunehmen", sagte Seniorenbundchefin und Seniorenratsvorsitzende Ingrid Korosec. Schließlich gehe es um "erhebliche Verluste bis zu 60 %, die jene mit Pensionskassenpension teilweise erlitten haben".

   Aus dem Finanzministerium hieß es gegenüber der "Wiener Zeitung", Brunner habe sich die Vorschläge angesehen und außerdem von Expertinnen und Experten prüfen lassen: "Diese Prüfung hat ergeben, dass ein steuerlicher Ausgleich von Kapitalmarktverlusten der Pensionskassen verfassungsrechtlich nicht möglich ist."

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