Nach einem riesigen Chaos hat Gesundheitsminister Johannes Rauch endlich seine Corona-Verordnung fertig. Spannend: Just am Karsamstag laufen die Maßnahmen aus.
Zwar wird die Maskenpflicht nach dem Streiten der Infektionszahlen wieder ausgedehnt. Doch gibt es Erleichterungen bei der Absonderung für Corona-Infizierte. Nach zähem koalitionären Ringen legte das Gesundheitsministerium am Mittwoch die neuen Regeln vor.
Ostern fällt alles - wenn nicht verlängert wird
Das Spannende abseits des Ringens: Die Regeln gelten ab 24. März, 0 Uhr – die Verordnung hat aber wie immer ein Ablaufdatum. Und das hat es in sich: Am 16. April, 24 Uhr läuft die Verordnung aus - also am Karsamstag vor Ostern. Wenn Rauch nicht eine Verlängerung mit der ÖVP und den Ländern verhandelt, winkt damit am Ostersonntag der erst Tag ganz ohne Corona-Maßnahmen.
Und das steht drinnen:
- Maske: Zwar ist die FFP2-Maske künftig wieder überall in Innenräumen zu tragen. Allerdings gibt es eine Reihe Ausnahmen: Neben dem privaten Wohnbereich muss generell auch am Verabreichungsplatz in der Gastronomie (wo grundsätzlich Maskenpflicht herrscht) keine Maske getragen werden, ebenso nicht bei Proben oder künstlerischen Darbietungen in fixer Zusammensetzung (beruflich wie auch privat).
- Zusammenkünfte. Generell muss auch bei Indoor-Zusammenkünften bis zu 100 Personen (z.B. bei kleinere Veranstaltungen) keine Maske getragen werden. Bei Events ab 100 Personen mit zugewiesenen Sitzplätzen (Theater, Oper, Kino etc.) gilt hingegen die FFP2-Pflicht. Bei Veranstaltungen ab 100 Personen ohne zugewiesenen Sitzplatz (etwa Partys oder Hochzeitsfeiern) kann der Veranstalter alternativ aber auch eine 3G-Kontrolle durchführen, dann gilt keine Maskenpflicht.
- Wo 3G geht. Die 3G-Variante (Geimpft, Genesen, Getestet) ist auch in der Nachtgastronomie möglich: Der Betreiber kann selbstständig wählen, ob er FFP2-Pflicht oder 3G-Kontrollen einführt. Die Masken-Regeln gelten ab Donnerstag bis einschließlich 16. April.
- Quarantäne. Ebenfalls ab Donnerstag umgesetzt wird die neue Empfehlung des Ministeriums zur behördlichen Absonderung von Corona-Infizierten. Hier kommt es zu der von Rauch angekündigten Verkürzung der Isolationsdauer - aber nicht wie erwartet nur für einzelne Berufe (etwa im Gesundheitssektor), sondern generell. Laut der entsprechenden Empfehlung des Gesundheitsministeriums ist die Absonderung künftig ab dem fünften Tag nach Beginn beendet. Voraussetzung ist mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit.
- Verkehrsbeschränkungen. Allerdings gilt für weitere fünf Tage eine "Verkehrsbeschränkung": Betroffene müssen in dieser Zeit bei Kontakt mit anderen Personen eine FFP2-Maske tragen - auch innerhalb des privaten Wohnbereichs (wie schon bisher bei positiv Getesteten). Auch müssen Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerte etc.) gemieden werden, ebenso "vulnerablen Settings" und die Gastronomie. Auch ist das Betreten von Einrichtungen untersagt, bei denen nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann (neben der Gastro etwa Fitnessclubs). Handelt es sich bei den genannten Orten um den Arbeitsort, so kann dieser dennoch aufgesucht werden - Voraussetzung ist dabei das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske.
- Freitesten. Aus den fünf Tagen der "Verkehrsbeschränkung" ist aber auch ein Freitesten möglich: Dazu ist ein negativer PCR-Test oder ein positiver Test mit einem Ct-Wert größer oder gleich 30 notwendig.
So verteidigt Rauch das Masken-Chaos
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat die ab dem heutigen Donnerstag geltenden neuen Masken- und Quarantäneregeln verteidigt. Auch wenn er erneute Verschärfungen so kurz nach den letzten Öffnungsschritten eigentlich ausgeschlossen hatte, habe es keine Alternative zu neuerlichen Verschärfungen gegeben, "weil in den Spitälern das Personal wirklich am Anschlag war", so Rauch. Die Maskenpflicht gilt nun umfassend, allerdings mit Ausnahmen.
Es gebe extrem viele Ausfälle in den Spitälern und Pflegeheimen, die Spitalsdirektoren hätten die Lage bei einem Termin am Freitag dramatisch geschildert, so Rauch. "Nach zwei Jahren Pandemie ist dort einfach ein Grad an Erschöpfung eingekehrt, der es notwendig macht, zu reagieren." Als gelindest mögliche Maßnahme sei deshalb wieder die Maskenpflicht in Innenräumen eingeführt worden.