Im Pensionsbereich kommen mit dem Jahreswechsel einige Neuerungen.
Mit 1. Jänner kommt in Österreich die Teilpension, die großteils die Altersteilzeit ablöst. Ältere, die nicht mehr fünf Tage pro Woche arbeiten können oder wollen, können stattdessen ab 1. Jänner beispielsweise drei Tage pro Woche arbeiten.
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Konkret besteht der Anspruch auf eine Teilpension ab dem Zeitpunkt, wo ein Anspruch auf eine Pension besteht. Mit dem Arbeitgeber muss eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent vereinbart werden. Für die reduzierten Wochenstunden erhalten die Beschäftigten weiterhin ihr Einkommen, der restliche Teil wird - daher auch der Name Teilpension - als Pension ausbezahlt.
Wer die Teilpension in Anspruch nehmen kann
Der Vorteil für die Beschäftigten: Sie zahlen weiterhin auf ihr Pensionskonto ein. Wer dann zu einem späteren Zeitpunkt ganz in Pension geht, bekommt durch das neue Modell einen höheren Auszahlungsbetrag.
Voraussetzung für den Anspruch sind entweder
- die Korridorpension (möglich ab 62, ab 1. Jänner erhöht sich das Alter schrittweise auf 63)
- oder die Langzeitversichertenpension (möglich ab 62)
- oder die Schwerarbeitspension (möglich ab 60)
- oder die Alterspension (bei Frauen derzeit mit 61,5, bei Männern ab 65)
Folgende Varianten sind bei der Teilpension möglich:
- Reduktion der Arbeitszeit um 25 bis 40 Prozent: Teilpension in der Höhe von 25 Prozent der Gesamtgutschrift des Pensionskontos
- Reduktion der Arbeitszeit um 41 bis 60 Prozent: Teilpension in der Höhe von 50 Prozent der Gesamtgutschrift des Pensionskontos.
- Reduktion der Arbeitszeit um 61 bis 75 Prozent: Teilpension in der Höhe von 75 Prozent der Gesamtgutschrift des Pensionskontos.
Auch bei der Schwerarbeitsverordnung gibt es ab 1. Jänner eine Änderung. Mit dem Jahreswechsel werden auch Pflegekräfte offiziell in die Regelung aufgenommen. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz gelten dann ausdrücklich als Schwerarbeit.
Rund 1.000 Pflegekräfte profitieren jährlich von neuer Schwerarbeitsverordnung
Teilzeitkräfte profitieren davon ab 50 Prozent Beschäftigungsausmaß. Die notwendige Zahl an Schwerarbeitstagen wird von 15 auf 12 pro Monat gesenkt. Pro Jahr können dadurch rund 1.000 Pflegekräfte von der Schwerarbeitspension profitieren.
Konkret kann die Schwerarbeitspension beanspruchen, wer mindestens 60 Jahre alt ist, zum Stichtag zumindest 540 Versicherungsmonate, also 45 Jahre, hat und davon 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate waren. Bei den Versicherungszeiten werden aber auch Kindererziehungszeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges oder der Notstandshilfe angerechnet.
Schumann: "Soziale Verantwortung mit nachhaltiger Finanzierung"
„Die Reformen ab 2026 verfolgen einen ausgewogenen Ansatz: Sie verbinden soziale Verantwortung mit nachhaltiger Finanzierung und richten den Blick konsequent auf die Lebensrealitäten der Menschen", bilanziert Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) die anstehenden Neuerungen. Denn: "Es geht darum, Leistung anzuerkennen, etwaige Lücken zu schließen und Übergänge fair zu gestalten."