Rückschlag für Regierung:

Verwaltungsgericht lässt Moscheen vorerst wieder aufsperren

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Die Arabische Kultusgemeinde darf für die Dauer des Verfahrens ihre Glaubenshäuser wieder aufsperren.

Die Bundesregierung hat bei ihrem Bemühen um Schließung mehrerer Moscheen der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) einen Rückschlag erlitten. Wie der Medien am Freitag berichten, hat das Verwaltungsgericht Wien der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung "unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung" stattgegeben.

Eine Bestätigung des Gerichts gab es dazu auf APA-Anfrage nicht. Seitens des Kultusamts im Bundeskanzleramt lag noch keine Stellungnahme vor.

Damit erhält die Kultusgemeinde laut Bericht ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und kann somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben. In den sechs vom Kultusamt geschlossenen Gebetshäusern dürfe also ganz legal das Freitagsgebet stattfinden, hieß es. Außerdem können ihre Vertreter regulär an der Sitzung des "Schura-Rates" der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) am Samstag teilnehmen.

Das Prüfverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Vorwürfe des Kultusamtes, wonach die in zumindest einer der sechs Moscheen gepredigten Inhalte salafistisch und nicht mit den österreichischen Werten vereinbar seien, stehen weiter im Raum. Zudem hieß es bis dato, dass die AKG nicht über die erforderlichen zehn Moscheen verfüge, um als Kultusgemeinde anerkannt zu werden. Das soll aber ausgeräumt sein.

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