Urteil im Prozess

Salzburger Finanzskandal: Rathgeber wegen Untreue verurteilt

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Keine Zusatzstrafe verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Ex-Leiterin des Budgetreferats des Landes Salzburg, Monika Rathgeber (45), ist heute, Donnerstag, am Abend bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Untreue im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal schuldig gesprochen worden. Die Verurteilung betrifft den Abschluss eines riskanten Range Accrual Swaps mit einem angenommenen Schaden von rund 539.000 Euro zulasten des Landes.

Rathgeber erhielt bezüglich eines zweiten angeklagten Zinsswapgeschäftes einen Freispruch, weil das Land dieses Geschäft noch im Nachhinein genehmigt habe. Mit Bedachtnahme auf ein Urteil vom Februar 2016 sei von einer Zusatzstrafe abgesehen worden, sagte die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Martina Pfarrkirchner. Das Gericht war der Meinung, dass die Tathandlung, wenn diese schon im ersten Prozess einbezogen worden wäre, damals zu keiner höheren Strafe geführt hätte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil zunächst weder der Oberstaatsanwalt noch die Verteidiger eine Erklärung abgegeben haben.

Zinsswap-Geschäfte

Die Anklage beinhaltete zwei Zinsswap-Geschäfte - sogenannte Range Accrual Swaps - im Jahr 2012, bei denen dem Land ein Schaden von rund 837.00 Euro aufgrund der geleisteten Bankmarge entstanden sein soll. Konkret ging es um Geschäfte mit der Raiffeisen Bank International im Mai 2012 mit einer Nominale von 35 Millionen Euro und mit der Barclays Bank mit einer Nominale von 25 Millionen Euro im Juli 2012.

Der Schuldspruch betrifft das Geschäft mit der Barclays Bank. Zu diesem Zeitpunkt stand laut Gericht ein Befugnismissbrauch eindeutig fest, Rathgeber habe ohne Einholung der erforderlichen Unterschrift des Finanzabteilungsleiters und entgegen der Dienstanweisung gehandelt. Rathgeber beteuerte ihre Unschuld.

Verteidiger: Keinen Schaden durch Swap-Geschäfte

Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic warf Rathgeber vor, sie habe die beiden "wirtschaftlich unvertretbaren und rein spekulativen" Zinstauschgeschäfte ohne die dafür erforderliche Genehmigung sowie gegen die ausdrückliche Dienstanweisung des Finanzabteilungsleiters und gegen die Empfehlung des externen Finanzbeirats abgeschlossen.

Die beiden Verteidiger Herbert Hübel und Thomas Payer forderten hingegen einen Freispruch für ihre Mandantin. Sie habe trotz des Befugnismissbrauches keinen Schaden durch diese beiden Swap-Geschäfte verursacht. Eine Bankmarge könne nicht als Schaden gewertet werden, diese sei bei jedem Optimierungs- und Absicherungsgeschäft zu bezahlen, betonte Payer. Dazu gebe es noch keine Judikatur. Zudem sei bei dem Swap mit der Raiffeisen Bank International sogar ein Gewinn von rund 1,4 Millionen Euro erwirtschaftet worden.

"Innerer Konflikt"


Die 45-jährige Angeklagte verantwortete das Abschließen der beiden Range Accrual Swaps damit, dass sie Schaden vom Land abhalten habe wollen und sprach mehrfach von einem "inneren Konflikt". "Ich konnte nicht die Grenzen des Budgets einhalten und gleichzeitig die Weisung befolgen", schilderte sie mit Tränen in den Augen.

Rathgeber wurde in einem ersten Prozess wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung am 4. Februar 2016 zu drei Jahren Haft, einem davon unbedingt, verurteilt. Sie hat dem rechtskräftigen Urteil zufolge mit teilweise fingierten Schadensmeldungen den Katastrophenfonds des Bundes um rund zwölf Millionen Euro geschädigt und Unterschriften eines Kollegen gefälscht, sich dabei aber nicht selbst bereichert. Rathgeber trat ihre Haftstrafe am 1. Juni mit einer elektronischen Fußfessel an.

Die beiden Prozesse haben allerdings nur einen Teilaspekt im Finanzskandal beleuchtet. Die Ermittlungen der WKStA sind noch nicht abgeschlossen.
 

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