Kanzler-Berater

"Sargnagel" Silberstein kassierte 400.000 € pro Jahr

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Der 48-jährige Israeli wurde von Ex-Kanzler Gusenbauer an Christian Kern vermittelt.

Wer ist dieser Tal Silberstein, der „Sargnagel der SPÖ“ im Wahlkampf? 2002 und 2006 war er, damals noch Mitarbeiter von Polit-Guru Stanley Greenberg, für die SPÖ tätig. Alfred Gusenbauer, der die Wahl 2006 ­völlig überraschend gewann, wurde sein größter Fan. Der Ex-Kanzler war es auch, der Christian Kern den 48-jährigen Israeli einredete, der auch die israelischen Ministerpräsidenten Barak und Olmert, die ukrainische Politikerin Julia Timoschenko und in Österreich die Neos beraten hatte.

Silberstein wurde zu Kerns fixem Berater, kam regelmäßig nach Wien, wo er immer im Park Hyatt abstieg und eine kolportierte Jahresgage von 400.000 Euro kassierte. Beeindruckt war Kern von ihm, als Silberstein im letzten November, vier Wochen vor der Bundespräsidentenwahl, den klaren Sieg Van der Bellens vorhersagte.

In Kerns Wahlkampfteam sorgte er von Anfang an für Spannungen. Wiens Bürgermeister Häupl, Silberstein hatte 2001 auch für ihn gearbeitet, sprach sich gegen ihn aus – auch, weil er gegen den wieder stärker werdenden Einfluss von Gusenbauer war. Auch SPÖ-General Georg Niedermühlbichler war immer ein Silberstein-Skeptiker. Vor wenigen Wochen kam es zum Eklat zwischen Silberstein und SPÖ-Wahlkampfmanager Stefan Sengl. Streitpunkt war die Wahlkampflinie: Silberstein war für einen Sicherheitswahlkampf gewesen, erst vor zwei Wochen schwenkte Kern auf die soziale Schiene um.

Kern hielt fatalerweise bis zuletzt an Silberstein fest. Er hatte auch alle Warnglocken ignoriert, als diesen Jänner gegen seinen Berater ein Verfahren in Rumänien eröffnet wurde.

Verfahren gegen Berater auch in Rumänien

Spätestens im Jänner hätten die Alarmglocken in der SPÖ schrillen müssen. Am 13. wurde in Rumänien ein Strafverfahren gegen Tal Silberstein und den Milliardär Beny Steinmetz eröffnet. Vorwurf: Silberstein, der in Bukarest u. a. Ex-Regierungschef Tăriceanu beraten hatte, sei an Immo­biliengeschäften beteiligt, die Rumänien 145 Millionen Euro Schaden gebracht hätten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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