Gesetzespaket

Schulautonomie: Die wesentlichen Kritikpunkte

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Das Gesetzespaket soll bis Anfang Juni in den Ministerrat.

Am Sonntag hat die Frist für Stellungnahmen zum Schulautonomiepaket der Regierung geendet, rund 1.100 Kommentare sind bisher auf der Parlamentshomepage abrufbar. Der Entwurf soll nun laut Bildungsministerium noch adaptiert und sobald wie möglich mit den Grünen, deren Zustimmung die Regierungsparteien im Parlament brauchen, verhandelt werden. Anfang Juni soll die Reform den Ministerrat passieren.

Schon bisher seien parallel zur Begutachtungsfrist laufend jene Hinweise aus den Stellungnahmen, die man für sinnvoll halte, in die Gesetzesentwürfe eingearbeitet worden, betont man im Büro von Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ). Nun sollen diese Arbeiten finalisiert werden. Doch derzeit gibt es noch wesentliche Kritikpunkte:

Autonomie

Mehr Entscheidungsfreiheit hat die Regierung den Schulen versprochen. Viele kritische Stellungnahmen sehen allerdings ein reines Struktur- und Verwaltungspaket, das in der Praxis keine Verbesserungen für die Schulen bringen wird. Ein zeitweises Auflösen des Klassenverbands sei ebenso jetzt schon möglich wie ein Abgehen von den 50-Minuten-Einheiten, auch Frühbetreuungsangebote für Schüler gibt es schon jetzt. Als Grundsatzproblem wird genannt, dass die Reform kostenneutral sein soll, es also kein zusätzliches Geld gibt.

Bildungsdirektionen

Die Aufgaben von Landesschulräten und Bildungsabteilungen der Länder sollen künftig unter einem Dach von den neuen Bildungsdirektionen übernommen werden. Kritiker sehen allerdings eine reine Namensänderung, ohne dass sich etwas an der aufwendigen und komplizierten Schulverwaltung ändern würde. Probleme werden vielfach durch die Weisungsketten erwartet, weil der Bildungsdirektor sowohl vom Präsidenten der Bildungsdirektion, der optional vom Land eingesetzt werden kann (im Regelfall der Landeshauptmann oder der Bildungslandesrat), als auch von der Bildungsministerin Weisungen entgegennehmen muss.

Cluster

Vorgesehen ist, dass künftig bis zu acht Schulen gemeinsam von einem Clusterleiter verwaltet werden können. An den einzelnen Schulen soll es nur noch pädagogische Bereichsleiter geben, was als Verlust der zentralen Ansprechperson vor Ort beklagt wird. Mit den sich dadurch ergebenden Einsparungen soll eine Sekretariatskraft pro Cluster geschaffen werden. Durch Einsatz der Lehrer an jeder Schule des Clusters soll der fachfremde Unterricht eingeschränkt werden, außerdem soll die Schließung von Kleinschulen verhindert werden. Der Rechnungshof etwa sieht in der Reform jedoch wenig Verbesserung zum Status Quo. Breiten Widerstand gibt es gegen die Regelung, dass Cluster unter gewissen Bedingungen auch gegen den Willen der Lehrer gebildet werden dürfen.

Gruppengrößen

Derzeit gelten an den Schulen eine Klassenschülerhöchstzahl von 25 bzw. (an AHS-Oberstufen und BMHS) 30 sowie bestimmte Teilungszahlen für den Unterricht in manchen Fächern. Künftig sollen die Schul(cluster)leiter frei über die Gruppengröße entscheiden können. Die Idee: Vorlesungsähnliche Frontalblöcke sollen sich mit intensiver Kleingruppenarbeit abwechseln können. Kritiker befürchten allerdings, dass es generell zu größeren Klassen kommen könnte bzw. in den Clustern durch große Gruppen an einem Standort kleine Gruppen an einem anderen "gegenfinanziert" werden sollen.

Ganztagsschulen

Hier wurde vom Bildungsministerium bereits Änderungen angekündigt. Im Gesetzesentwurf war vorgesehen, dass künftig an zwei Tagen pro Woche die Lern- und Unterrichtszeit um 13 Uhr enden muss. Kritiker warnten, dass dadurch an den verschränkten Ganztagsschulen über die Wochen hinweg ein Wechsel von Unterricht, Lern- und Freizeit unmöglich würde: Lange Freizeitblöcke an den beiden Frühschluss-Tagen müssten nämlich durch lange Unterrichts-bzw. Lernblöcke an den anderen ausgeglichen werden. Nun soll die Entscheidung autonom an den Schulen getroffen werden.

Sonderpädagogik

Große Aufregung herrschte unter Betroffenen und Sonderschullehrern wegen des Satzes in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf, dass die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) aufgelöst und ihre Agenden von den Bildungsdirektionen übernommen werden sollen. Mittlerweile wurde vom Bildungsministerium klargestellt, dass es auch weiterhin eine kleinteilige und regionale sonderpädagogische Betreuung für Kinder mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen oder Verhaltensauffälligkeiten geben soll. Die Bildungsdirektionen sollen lediglich die Gutachten zum Sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) erstellen und mitentscheiden, ob ein Kind idealerweise eine Sonder- oder Regelschule besucht.

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