Nach OLG-Entscheid

Skinhead-Affäre: ORF gibt Bänder heraus

Teilen

Polizei wollte Bänder beschlagnahmen, aber ORF rückt freiwillig heraus

Im ORF herrschte Alarmstufe rot: Stundenlang wartete man am Küniglberg auf Polizei und Verfassungsschutz. Diese sollten im Auftrag der Justiz gestern die Bänder, die im Zuge der ORF-Skinhead-Reportage entstanden sind, beschlagnahmen. Am späten Nachmittag dann die Entwarnung: Die Polizei komme heute doch nicht, erfuhr die ORF-Spitze.

Hintergrund der Affäre: FP-Chef Strache hatte angegeben, dass die zwei „ORF-Skins“ bei einer FP-Veranstaltung „Sieg Heil“ gerufen hätten. Strache erstattete Anzeige nach dem NS-Verbotsgesetz und die Justiz wollte alle bezüglichen Bänder vom ORF.

Bislang lehnte die ORF-Spitze es strikt ab, diese herauszugeben. Ex-ORF-Magazinchef Johannes Fischer und ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hatten ursprünglich gar angekündigt „lieber in Beugehaft zu gehen, als journalistische Grundsätze zu gefährden.“ Mittlerweile hat das Oberlandesgericht allerdings letztinstanzlich entschieden und eine Beschlagnahme angeordnet.

ORF-Informationsdirektor Elmar Oberhauser hat gestern kundgetan, dass der ORF die Bänder freiwillig herausgeben werde. Daher war gestern auch keine Beschlagnahme mehr nötig.

Kritik kommt von ORF-Sprechern und Experten
Im ORF wird die Entscheidung Oberhausers nicht goutiert. ORF-Redakteurssprecher Fritz Wendl erklärt etwa: „Es ist unverständlich, feige und kein produktiver Beitrag“, dass die Bänder an die Justiz übergeben würden. „Wäre Johannes Fischer noch da, wäre das nie passiert“, sagt ein weiterer ORF-Mann. Doch warum hat sich Oberhauser wirklich dazu entschieden, freiwillig aufzugeben? „Wir wären zu einer täglichen Beugestrafe von 100.000 Euro verdonnert worden. So lange bis wir die Bänder herausgerückt hätten.“

Kommunikationswissenschafter Fritz Hausjell warnt jedenfalls, dass das Vorgehen des Gerichts in dieser Causa „kritischen Journalismus“ zerstöre ...

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.