Steuerreform

SPÖ und ÖVP streiten über Entlastung von Familien

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Der rote Vorschlag würde alle Familien begünstigen, aber mehr kosten. Der schwarze Plan hilft den Niedrigverdienern nicht.

Auch nach dem Abrücken der ÖVP vom Familiensplitting bietet die Steuerreform noch genug Raum für großkoalitionäre Reibereien. SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl empörte sich am Dienstag über den Zweiten Nationalratspräsidenten Michael Spindelegger von der ÖVP.

Spindelegger hatte sich im ÖSTERREICH vom Dienstag gegen den SPÖ-Vorschlag für eine Erhöhung der Familienbeihilfe ausgesprochen - mit dem Argument, dass davon auch kinderreiche Ausländerfamilien profitieren würden. Kuntzl findet dagegen, dass "jedes Kind gleich viel wert" ist.

ÖVP-Plan für Besserverdiener
Spindelegger will statt der höheren Familienbeihilfe ein steuerfreies Existenzminimum für jedes Kind einführen. Davon würden vor allem besserverdienende Familien profitieren, weil Familien mit besonders niedrigen Einkommen ohnehin keine Steuern bezahlen.

SPÖ-Plan für alle Verdiener
Von einer höheren Familienbeihilfe hätten dagegen alle Familien etwas, auch "kinderreiche Familien in schlechten Einkommensverhältnissen", bemerkte Spindelegger und: "Das wären zum Beispiel Ausländerfamilien, die traditionell viele Kinder haben." Kuntzl pocht darauf, dass von der Steuerreform auch einkommensschwache Familien profitieren. Am Grundsatz "jedes Kind ist gleich viel wert" dürfe nicht gerüttelt werden.

Bures pro Negativsteuer
Auch aus dem Büro von SPÖ-Frauenministerin Doris Bures hieß es, dass Familien mit niedrigen Einkommen von Absetzposten und Freibeträgen nicht profitieren würden, weil sie ohnehin weniger oder keine Steuern zahlen. Daher will die SPÖ darauf drängen, dass Niedrigverdiener allfällige Steuerboni als Negativsteuer ausgezahlt bekommen.

ÖVP-Familienministerin Andrea Kdolsky ist zwar nicht gegen eine Anhebung der Familienbeihilfe, meint aber, dass seit Jahresbeginn kinderreiche Familien ohnehin mit zusätzlich 35,4 Millionen Euro unterstützt würden. Die Mehrkindzuschläge bei der Familienbeihilfe seien erhöht und die Einkommensgrenze für diese Geschwisterstaffelung auf 55.000 Euro angehoben worden.

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