Die neue Studie bekrittelt die starke Zersplitterung in 10 Gesundheitsagenturen - erfunden von Ex-ÖVP-Gesundheitsministerin Rauch-Kallat.
Der Staatsschuldenausschuss hat am Dienstag seine neue Studie zum Thema Verwaltungsreform, Beamtenpensionsreform und zur Finanzierung des Krankenanstaltenwesens vorgelegt. Im Gesundheitsbereich bemängeln die Studienautoren die zersplitterte Finanzierungsstruktur. Diese ist auf die alte Regierung und Ex-ÖVP-Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat zurückzuführen.
10 Gesundheitsagenturen
Die Studie ortet eine starke
Zersplitterung - sowohl bei den Kompetenzen als auch bei der Finanzierung.
Studienautorin Eva Hauth nennt etwa die zehn Organisationseinheiten
(Bundesgesundheitsagentur und neun Landesgesundheitsfonds) und zahlreiche
Entscheidungsgremien als Problemfelder.
Kritik übt sie auch am langen Planungshorizont der Gesundheitsreform 2005 (bis 2010). Als gute Möglichkeit sieht Hauth eine - wie von der neuen ÖVP-Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky angedachte - "Finanzierung aus einer Hand", denn: "Wenn man das System nicht vereinfacht, wird es zu keinen Reformen kommen".
Der Trennung zwischen niedergelassenem und stationärem Bereich soll auch ein Ende gemacht werden. Dem Chef des Staatsschuldenausschusses, Bernhard Felderer, zufolge gehört das aufgehoben.
Verwaltungsreform bringt nichts mehr
Felderer warnt vor
überzogenen Erwartungen betreffend Einsparungen durch die Verwaltungsreform.
Es gebe zwar noch Potenziale, man sollte sie aber nicht überschätzen.
Laut der Studie ist die öffentliche Verwaltung schon überraschend weit modernisiert. Demnach sind in den Länderverwaltungen über die Hälfte aller "New Public Management"-Instrumente implementiert - wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung in den einzelnen Bundesländern. Am besten umgesetzt wurde die moderne Verwaltung in Wien.
Personal haben die Länderverwaltungen aber kaum abgebaut. Zwischen 2001 und 2006 hat es laut Studie gesamt in den Bundesländern (ohne Wien) nur eine Personalstands-Reduktion um 1,7 Prozent gegeben.
Beamtenpensionen im Visier
Beim Thema Pensionen sieht die Studie
trotz Reformen "erhebliche systematische Unterschiede" auf
Landesebene. Das Vorurteil, dass die Länderregelungen weit großzügiger seien
als jene des Bundes, hat sich bestätigt. Die Länder sollten die
Bundes-Regelungen zwar nicht 1:1 übernehmen wegen "systembedingter
Eigenheiten". Ziel müsse aber ein einheitliches Leistungsvolumen sein.