ÖVP-Finanzstaatssekretär Lopatka lässt jene Bundesländern abblitzen, die eine Kompensation für ihre Steuerausfälle fordern.
ÖVP-Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka erteilt jenen Bundesländern eine klare Abfuhr, die eine Kompensation für ihre Steuerausfälle im Gesamtausmaß von 457 Millionen Euro durch die geplante Steuerreform fordern. "Ich sehe kein einziges schlagendes Argument, warum wir das tun sollten." Die Länder hätten schon beim letzten Finanzausgleich zusätzliche Mittel bekommen, sagt Lopatka Medienberichten zufolge.
Unfair
Der ÖVP-Staatssekretär verweist darauf, dass vor allem die
SPÖ-Landeshauptleute Michael Häupl (Wien) und Hans Niessl (Burgenland) schon
im Vorjahr lautstark auf eine noch größere Steuerentlastung gedrängt hätten.
"Jetzt zu kommen und Rückforderungen zu stellen, halte ich schlichtweg für
unfair", sagt Lopatka. Fair sei das Anliegen auch deshalb nicht, weil Wien
und andere Länder "Sonderregelungen" im Pensionsbereich für ihre Beamten
hätten, die "Millionen an Zusatzausgaben" verursachen.
Kritik der AK abgewiesen
Kein Verständnis zeigt Lopatka auch für
Kritik der Arbeiterkammer, die die Entlastung der Selbstständigen durch
einen höheren Gewinnfreibetrag als "inakzeptabel" bezeichnet. In Summe
kostet diese Maßnahme 300 Millionen. "Wir wollen eine Entlastung für alle.
Da kann man Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer nicht
ausschließen." Außerdem betrage die Steuerersparnis pro Person maximal 1500
Euro. Der Einwand der AK, mit der Begünstigung mache man atypische
Beschäftigungsverhältnisse attraktiver, ist für den ÖVP-Politiker "nicht
berechtigt". Es gebe bereits eine Vielzahl an atypisch Beschäftigten - "und
es müsste auch im Interesse der AK sein, dass die auch von der Steuerreform
profitieren", sagt Lopatka.
Spendenabsetzbarkeit adaptiert
Fest steht für den Staatssekretär,
dass es bei der vieldiskutierten Spendenabsetzbarkeit noch kleinere
Adaptionen geben wird. Grundsätzlich sind Spenden für "mildtätige Zwecke"
innerhalb der EU und des EWR sowie Spenden an Entwicklungshelfer, die im
Bereich Armutsbekämpfung tätig sind, absetzbar. Hilfsorganisationen hatten
deshalb die Befürchtung geäußert, der Einsatz für Menschenrechte außerhalb
der EU - etwa von Amnesty International - werde nicht gefördert. Dem
widerspricht Lopatka. Man werde im Gesetz Klarheit schaffen, dass auch
Einrichtungen, die für die Menschenrechte kämpfen, von der Absetzbarkeit
profitieren. Nicht kommen wird vorerst die Verpflichtung, bei der
Spendenüberweisung die Sozialversicherungsnummer anzugeben. Diese Auflage
könnte Wohltäter abhalten zu spenden, lautete die Befürchtung.