Wilde Debatte

Karfreitag: Bundesbeamte haben ab Mittag weiter frei

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Einzellösungen sind für Kurz 'das Normalste auf der Welt'.

Bundesbeamte werden am Karfreitag auch nach der Abschaffung des Feiertages für Evangelische ab Mittag freihaben. Vizekanzler und Beamtenminister Heinz-Christian Strache (FPÖ) verwies am Mittwoch im Pressefoyer auf einen entsprechenden Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 1963. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wehrte sich gegen die "verzerrte Darstellung", dass es nun Einzellösungen geben soll.

Dass Bedienstete mancher Bundesländer oder Gemeinden am Karfreitag weiterhin freihaben sollen, ohne dafür einen Urlaubstag nehmen zu müssen, sei die Realität: "Schauen Sie sich die Kollektivverträge an", oder Regelungen in unterschiedlichen Betrieben, meinte Kurz. In manchen Unternehmen werde Mitarbeitern Freitagmittag freigegeben, manchen am 24. oder am 31. Dezember. Derzeit werde medial etwas als Ausscheren dargestellt, was "absolute Realität" in Österreich sei. Unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Unternehmen seien "das Normalste auf der Welt", so der Kanzler.

Strache sah einmal mehr die Arbeiterkammer in Verantwortung für die derzeitige Situation, habe diese doch die Klage beim EuGH unterstützt. Was die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst betrifft, verwies der Beamtenminister auf einen Ministerratsbeschluss aus 1963. Man wollte so nahe wie möglich an der ursprünglichen Regelung bleiben und daher stehe es allen Ministern frei, am Karfreitag ab Mittag freizugeben. Alle Ressorts sollten dies weiter so leben, meinte Strache. Laut seinem Büro handelt es sich dabei um eine Kann-Bestimmung. Es sei die übliche Praxis, dass die Beamten ab Mittag freihaben.
 

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