Paukenschlag

Wegen Trinkwasser! EU startet Verfahren gegen Österreich

Österreichs Bundesregierung ist bei der Umsetzung der Zahlungsdienste- sowie der Trinkwasser-Richtlinie säumig. Zwei Vertragsverletzungsverfahren gestartet.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch zwei weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und weitere Mitgliedstaaten eingeleitet. So habe Wien Änderungen der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen und der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie sowie die Trinkwasser-Richtlinie nicht korrekt umgesetzt. Im laufenden Verfahren wegen der Entsende-Richtlinie von Arbeitnehmern setzt die Kommission einen weiteren Schritt, da Österreich immer noch säumig ist.

paddelexpert.at/MarleneKovacs

Kajak-Kurs im türkisgrünen Trinkwasser in der Steiermark.

© paddelexpert.at/MarleneKovacs

Die Änderungen der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen sollen es Nichtbanken-Zahlungsdienstleistern wie Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten ermöglichen, an den in der Richtlinie genannten Zahlungssystemen teilzunehmen. Ziel ist, dass diese Dienstleister Zahlungen effizient und wettbewerbsfähig abwickeln können, wenn sie ihren Kundinnen und Kunden Dienste wie Sofortzahlungen anbieten. Österreich und sieben weitere EU-Staaten sind hier säumig.

Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie soll laut EU-Kommission die menschliche Gesundheit besser schützen, indem sie die Wasserqualitätsstandards aktualisiert, bedenkliche Schadstoffe bekämpft und Vorschriften für saubereres Leitungswasser bringt. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie eigentlich bis 12. Jänner 2023 in nationales Recht umsetzen. In Österreich mangelt es laut Kommission an der Umsetzung vor allem in Kärnten. Weitere Mängel betreffen die Umsetzung der Vorschriften zur Risikobewertung und zum Risikomanagement der Einzugsgebiete sowie des Versorgungssystems.

Zweimonatige Frist, um Mängel zu beheben

In beiden Fällen haben die betroffenen Staaten zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die von der Kommission aufgezeigten Mängel zu beheben. Sollte die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie beschließen, als nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.

Zudem wird Österreich ein ergänzendes Schreiben aus Brüssel wegen der mangelnden Umsetzung der Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einen anderen Mitgliedstaat erhalten. Die Richtlinie legt insbesondere Verwaltungsanforderungen und Kontrollmaßnahmen fest, die die Mitgliedstaaten zur Überwachung der Vorschriften setzen können. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten auch, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festzulegen.

Die Kommission leitete bereits im Juli 2021 Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung gegen 24 Mitgliedstaaten, darunter Österreich, ein. Im Jänner 2023 schickte sie erneut Stellungnahmen an 17 Mitgliedstaaten, darunter Österreich. Nach eingehender Prüfung richtet die Kommission nun ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Österreich, da das Land seine Rechtsvorschriften noch immer nicht ordnungsgemäß an einige Bestimmungen der Richtlinie angepasst habe. Wien hat zwei Monate Zeit, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls droht der nächste Schritt im Verfahren.

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