Der Anwalt des Ex-ÖBAG-Chefs will dagegen berufen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat gegen Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid eine Beugestrafe in Höhe von 6.000 Euro wegen Nichterscheinens vor dem ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss verhängt. Schmids Anwalt kündigte gegenüber dem "Standard" an, gegen die Entscheidung berufen zu wollen. Diese ist damit vorerst nicht rechtskräftig.
Schmid war dem U-Ausschuss bei mehreren Terminen ferngeblieben. Dass der ehemalige Chef der Staatsholding mittlerweile seinen Wohnsitz in den Niederlanden habe, spiele für das BVwG keine Rolle. Laut "Standard" erklärte das BVwG, dass es um einen "im Inland verwirklichten Sachverhalt" gehe und Schmid österreichischer Staatsbürger sei. Deshalb entbinde der Wohnsitz im Ausland Schmid "nicht von der Verpflichtung, eine genügende Entschuldigung für sein Nichterscheinen vor dem Untersuchungsausschuss darzutun".
Der U-Ausschuss pausiert gerade. Die nächsten Sitzungen sind für den 6. und 7. September geplant. Wie "SN" und "Kleine Zeitung" berichteten, sind dann die früheren OMV-Chefs Rainer Seele und Gerhard Roiss geladen, für 7. September unter anderem Ex-OMV-Aufsichtsratschef Wolfgang Berndt. Unter anderem wird es dabei auch um die Frage gehen, wer Österreichs Abhängigkeit von russischem Gas zu verantworten hat.