Das Höchstgericht hat die Ausweisungen als verfassungswidrig aufgehoben. Die Behörden hatten Fehler und Schlampereien begangen.
Der Verfassungsgerichtshof hat fünf Ausweisungen von Ausländern als verfassungswidrig aufgehoben, da damit das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Privat- und Familienleben verletzt wird. Der VfGH kritisierte, die Behörden hätten sich in diesen Fällen mit den Kriterien für das Bleiberecht nicht oder fehlerhaft auseinandergesetzt.
Jede 6. Abschiebung falsch
Vorigen Herbst hat das Höchstgericht
diese Kriterien für ein Bleiberecht festgelegt. Sie sind von den
Behörden in jedem Einzelfall zu prüfen. Demnach ist eine
Ausweisung u.a. dann verfassungswidrig, wenn dadurch das Recht auf Privat-
und Familienleben verletzt wird. Insgesamt hat der VfGH diesmal rund 30
Beschwerden von Ausländern behandelt. Dass fünf Beschwerden stattgegeben
wurde, bedeutet ein Kippen jedes sechsten Ausweisungsbescheides.
6 Jahre für Berufung
In einem Fall wurde beispielsweise
nicht berücksichtigt, dass die Berufung gegen einen negativen Asylbescheid
sechs Jahre lang gedauert hat (für die Dauer war nicht der Asylwerber,
sondern die Behörde verantwortlich) und in dieser Zeit eine Familie
gegründet wurde.
Auch genügt es laut VfGH nicht, wenn die Behörde - wie in einem anderen Fall - ohne nähere Begründung meint, der illegale Aufenthalt eines strafgerichtlich unbescholtenen Beschwerdeführers gefährde "die öffentliche Sicherheit in einem hohen Maße". Eine solche Aussage kann die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf Privat-und Familienleben nicht ersetzen, so die Höchstrichter.