Dubiose Aktenlage

Verwahrlosungs-Fall: 74-Jähriger zu Unrecht in Haft?

Teilen

Der Gefangene soll nur auf der Basis von Aktenlage in Haft sein.

Der 74-jährige Häftling der Justizanstalt Krems-Stein, dessen Verwahrlosung in der vergangenen Woche die Wochenzeitung "Falter" publik gemacht hat, befindet sich rein auf Basis der Aktenlage weiter in Haft. Der Maßnahmenvollzug wurde vom zuständigen Vollzugsgericht Krems am 20. Februar 2014 ohne Anhörung und ohne Einholung eines aktuellen psychiatrischen Sachverständigengutachtens verlängert.

Wie Richard Simsalik, Vizepräsident und Mediensprecher des Kremser Landesgerichts, am Mittwochnachmittag erklärte, sei dies "im Einklang mit dem Gesetz" geschehen. Das Strafvollzugsgesetz sehe eine Anhörung eines Untergebrachten durch das Gericht vor der Entscheidung über die bedingte Entlassung mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren vor. Eine Anhörung des Vollzugsgerichts habe zuletzt Ende 2012 stattgefunden.

Dabei sei die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens beschlossen worden. Zur psychiatrischen Untersuchung des 74-Jährigen, bei der diesem vom Gutachter anhaltende Gefährlichkeit bescheinigt wurde, kam es Anfang 2013.

 In den "NÖN" (Niederösterreichische Nachrichten) bezeichnete Harald Gerstl, Personalvertreter in der Justizanstalt Stein, die "Mischform aus Strafvollzug und Maßnahmenvollzug unter einem Dach" als Grundproblem. Auch wenn es für den Maßnahmenvollzug einen eigenen Trakt gibt, so fehle doch besonders geschultes Personal für diese Form der Anhaltung. Zu dem Fall selbst sage er nichts, weil er in das laufende Verfahren involviert sei. Bezüglich der suspendierten Kollegen hoffe er prinzipiell, "dass sich Vater Staat hinter seine getreuen Mitarbeiter stellt, sonst finden wir bald niemanden mehr für unsere Arbeit", wurde Gerstl in der Wochenzeitung zitiert.
 

Video zeigt Misshandlung eines Gefangenen in Suben:

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.