Kosten für die Sanierung muss der Gemeinde ersetzt werden.
Der Bund muss für die Kosten der Sanierung von Eisenbahnkreuzungen aufkommen. Das gab der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Gerhart Holzinger, am Mittwoch in einer Pressekonferenz bekannt. Der VfGH kam zu der Erkenntnis, dass der Bund bei der Verordnung zur Sanierung von Eisenbahnkreuzungen die Kosten den Gemeinden auferlegt hatte, ohne diese vorher zu konsultieren.
Damit habe der Bund gegen den in der Verfassung vorgesehenen Konsultationsmechanismus verstoßen, so Holzinger. Der Gemeindebund hatte vor dem Erlass der Verordnung versucht, über die Kostenübernahme zu verhandeln. Als der Bund dem nicht nachkam, strengte der Gemeindebund ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof an.