Rotlicht, Drogen und ein Detektiv

Video-Krimi wie Ibiza: Anklage!

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Dem Sohn eines ORF-Stars drohen jetzt drei Monate Haft. Nach einer Video-Aktion im ''Ibiza-Style'' soll er angeklagt werden.

Wien. Sie kennen sich alle, wollen aber ganz, ganz wenig von dem jeweils anderen gewusst haben: Für S., den Sohn eines bekannten ORF-Stars, erledigt der Wiener Rechtsanwalt M., der als einer der Köpfe der Ibiza-Bande gilt, schon seit zehn Jahren „alle Immobilien-Angelegenheiten“, gab S. erst kürzlich in einem Gerichtsverfahren gegen die bekannte Investigativplattform „Fass ohne Boden“ zu.
 
Auftrag. Den mutmaßlichen Ibiza-Komplizen von M., Detektiv H., hat S. für einen ganz besonderen „Job“ im Herbst 2018 angeheuert: Der Detektiv, der laut Ermittlern mit einer falschen „Oligarchin“ Heinz-Christian Strache in die Ibiza-Falle gelockt hatte, sollte belastendes Material gegen die Ex-Lebens¬gefährtin von S., eine schöne Escort-Lady, „organisieren“. 
 

Wiener Edel-Callgirl gebucht und in eine Video-Falle gelockt.

 
Rotlicht. Der Grund für diese Aktion: S. wollte im Sorgerechtsstreit um ein gemeinsames Kind die Prostituierte in einem Verfahren vor dem Bezirksgericht als „unzuverlässig“ auffliegen lassen und so das alleinige Sorgerecht bekommen.
 
Falle. In einem Wiener Luxushotel auf der Donauplatte wurde dem Edel-Callgirl dann im „Ibiza-Style“ im Oktober 2018 eine Falle gestellt: Detektiv H., der auch in der Finca auf Ibiza Geheimkameras  versteckt hat, soll auch die Suite in dem Hotel-Tower für einen Spezial-Videodreh vorbereitet haben.
 

53 Video-Dateien von Drogenkonsum und Sex

 
Kokain. Zwei Bekannte von H. – einer davon sitzt wegen mutmaßlicher Beteiligung am Ibiza-Krimi in U-Haft – spielten die Kunden des Callgirls: Vor den Geheimkameras ließen sie die Prostituierte Kokain schnupfen, anschließend wurde das Trio beim Sex gefilmt, insgesamt hatten die Täter dann Stoff für 53 Video-Dateien. Diesen zweiten Video-Krimi hat im Herbst 2019 dann Prof. Gert Schmidt, der Chefredakteur der „EU-Infothek“ aufgedeckt (wir berichteten).
 
Strafanzeige. Die Verwendung des heimlich und mit viel Aufwand gedrehten Sex-und-Drogen-Videos beim Sorgerechtsstreit war aber nicht die allerbeste Idee von S.: Seine Ex-Lebensgefährtin erstattete Strafanzeige (ÖSTERREICH berichtete) und die Justiz begann mit Ermittlungen wegen des Verdachts nach § 120 (2)  Strafgesetzbuch. Bei einer Verurteilung drohen S. wegen der  Veröffentlichung einer Tonaufnahme „ohne Einverständnis des Sprechenden einer nicht öffentlichen Äußerung“ drei Monate Haft.
 
Dr. Martin Getreuer, der Anwalt von S., wurde um eine Stellungnahme zum Verfahren gebeten, er sagt dazu: „Wir kennen das nicht.“
 

Hier geht es zu "Fass ohne Boden":

 
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