Nationalrat

Vorratsdatenspeicherung in Oppositionskritik

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100.000 Unterschriften einer Bürgerinitiative Anlass für Debatte.

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung hat am Donnerstag erneut den Nationalrat beschäftigt. Anlass war eine Bürgerinitiative, die mit dem Rückhalt von mehr als 100.000 Unterschriften aktive Schritte Österreichs zur Abschaffung der entsprechenden EU-Richtlinie eingemahnt hat. Während die Opposition sich damit eindeutig identifizierte, zeigte sich vor allem die ÖVP zurückhaltend. Die SPÖ ortete die seinerzeitige Zustimmung Österreichs unter BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger als Grundübel.

Für die Grünen lobte Justizsprecher Albert Steinhauser den Umgang mit der Initiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung", zu der es ein Ausschuss-Hearing und nun einen eigenen Tagesordnungspunkt im Nationalratsplenum gegeben hat. Das Ergebnis sei mit einem "lauwarmen Antrag" aber enttäuschend. Die Regierung aufzufordern, allfällige Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshof umzusetzen, habe sich die Initiative nicht verdient.

Grundsätzlicher ging es Harald Stefan (F) an. Unter dem "Vorwand der Terrorismusbekämpfung oder Antidiskriminierung" würden immer wieder Maßnahmen getroffen, um die Grund- und Freiheitsrechte einschränken. Die Vorratsdatenspeicherung in der gegenwärtigen Form sei aufzuheben. Für das Team Stronach unterstützte Christoph Hagen das Anliegen der Initiative "mit ganzem Herzen".

Zwischen SPÖ und BZÖ entwickelte sich ein Geplänkel um die Schuld an der ungeliebten Umsetzung in Österreich. Gerald Grosz (B) ortete die Verantwortlichen für das "Debakel" bei den Koalitionsparteien und höhnte über Datenschutzrat-Vorsitzenden Johann Maier (S), der es vorgezogen habe, sich bei der Abstimmung "in den Toilettebereich zu schleichen". SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim erinnerte im Gegenzug daran, dass der EU-Richtlinie seitens des BZÖ zugestimmt wurde, "ohne wahnsinnig viel das Hirn zu strapazieren".

Seitens der ÖVP plädierte Justizsprecher Michael Ikrath für ein sachgerechtes Vorgehen. Man solle die Erkenntnisse der laufenden Verfahren abwarten, diskutieren und dann Anpassungen ins Auge fassen. Notwendig sei so viel Freiheit für die Bürger wie möglich und so viel Sicherheit wie notwendig. Auch Justizministerin Beatrix Karl (V) betonte ihre Diskussionsbereitschaft, erinnerte aber auch an die Wirksamkeit des Instruments in klar determinierten Fällen. Umfassender Rechtsschutz sei dabei gewährleistet.

Die Vorratsdatenspeicherung normiert auf Basis einer zur Terrorbekämpfung verabschiedeten EU-Richtlinie, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Die Richtlinie und ihre im Vorjahr in Kraft getretene Übernahme ins österreichische Recht werden seit langem massiv kritisiert. Im Dezember des Vorjahrs hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den EuGH eingeschaltet, weil er Zweifel an der Vereinbarkeit der EU-Richtlinie mit dem im der EU-Grundrechtecharta verankerten Recht auf Datenschutz hat.

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