Abgabe am Wahltag selbst oder per Boten in jedem Wahllokal möglich.
Briefwähler haben bei dieser Nationalratswahl noch eine Möglichkeit mehr zur Stimmabgabe: Sie können ihre ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte am Sonntag in jedem Wahllokal Österreichs selbst abgeben bzw. von einem "Boten" abgeben lassen. Früher war dies nur im "eigenen" Stimmbezirk bzw. bei der aufgedruckten Bezirkswahlbehörde möglich.
Umgekehrt wurde - angesichts des VfGH-Erkenntnisses zur Bundespräsidentenwahl - die Möglichkeit der Briefwahl vor dem Wahlsonntag etwas eingeschränkt: Vor dem 15. Oktober werden persönlich oder von "Boten" gebrachte ausgefüllte Wahlkarten nur mehr in Statutarstädten (die ja selbst Bezirke sind) bzw. bei den Bezirkswahlbehörden direkt angenommen.
Schon vor dem 15. Oktober kann man freilich auch "klassisch" Briefwählen - also am Postweg. Dafür ist jetzt österreichweit länger Zeit: Die Briefwahl-Stimme muss zwar bis Sonntag, 17.00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Aber die Postkästen werden heuer bundesweit (2013 nur in Wien und Graz) ausnahmsweise auch Samstagsvormittag (ab 9.00 Uhr) geleert und die Wahlkarten zeitgerecht zugestellt.
Wer die "alte" Wahlkarten-Variante am Wahlsonntag bevorzugt, hat eine geringere Auswahl als Briefwähler: Dafür muss man nämlich spezielle Wahlkarten-Wahllokale aufsuchen. In jeder Gemeinde gibt es mindestens eines.
Den Unterschied zwischen Wahlkarte und Briefwahl macht die Unterschrift: Sobald auf der Wahlkarte außen die eidesstattliche Erklärung unterschrieben ist, gilt sie als Briefwahl. Ohne Unterschrift ist man für die Wahlbehörde Urnenwähler - und kann sogar noch einen neuen Stimmzettel bekommen, wenn man den alten (den man dann zerreißen muss) schon ausgefüllt hat. Diesen füllt man in der Wahlzelle aus, steckt ihn in das Kuvert und wirft ihn in die Urne.
Kuverts gibt es für Wahlkarten-Wähler in zwei Farben: ein beiges, wenn er in einem fremden Wahlkreis abstimmt, ein blaues im eigenen Wahlkreis. Damit weiß die Wahlbehörde, ob diese Stimme mitzählen oder in einen anderen Wahlkreis schicken muss. Dies ist bei Nationalratswahlen wichtig, werden doch (auch) auf Ebene der Regionalwahlkreise Mandate verteilt.
Rechtlich ist der Unterschied zwischen den beiden Wahlarten die Wahlbehörde: Die Briefwahl erfolgt ohne Wahlbehörde - der Stimmzettel wird wann und wo auch immer ausgefüllt, in das beige Kuvert gesteckt, auf der Wahlkarte unterschrieben und das gesamte Konvolut der Wahlbehörde übermittelt, per Post, per Boten oder auch selbst.
Die "alte" Wahlkarten-Wahl ist ein Überbleibsel aus der Zeit vor der Briefwahl. Die Wahlkarte bot und bietet Reisenden, Ausflüglern oder Nebenwohnsitzern die Möglichkeit, ein "fremdes" Wahllokal aufzusuchen. Aber die Stimmabgabe damit ist nur am Wahlsonntag vor einer Wahlbehörde möglich.
Ausgezählt wird von allen Wahlkarten nur ein geringer Teil bereits am Sonntag - nämlich jene, die im eigenen Regionalwahlkreis abgegeben wurden. Der Rest wird in zwei Etappen ausgewertet: Die "klassische" Briefwahl und die im eigenen Wahlkreis abgegebenen Wahlkarten-Stimmen am Montag - und am Donnerstag jene Wahlkarten- und (heuer erstmals auch) Briefwahlstimmen, die am Sonntag in "fremden" Wahlkreisen gelandet sind. Dies geschieht erst so spät, weil die Wahlkarten zwischen den 39 Wahlkreisen hin- und hergeschickt werden müssen. Denn jede Stimme muss einem Bewerber aus dem Regionalwahlkreis zugutekommen, in dem der Wähler lebt.